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AEVO Durchfallquote: was die Zahlen wirklich hergeben

Handwerksmeister liest den Bescheid zur Ausbildereignungsprüfung
Marie - Expertin für Prüfungsvorbereitung
Autorin dieses Beitrags
Marie - Expertin für Prüfungsvorbereitung
Marie begleitet seit Jahren Berufstätige durch IHK-Prüfungen und kennt die Fallstricke der Ausbildereignungsprüfung - von der Anmeldung bis zum Fachgespräch im praktischen Teil.

Du tippst „AEVO Durchfallquote" in die Suche und bekommst für ein und dieselbe Prüfung drei unterschiedliche Antworten: Mal ist von 10 bis 15 Prozent die Rede, mal von 20 Prozent, mal von einer angeblichen Erfolgsquote von über 90 Prozent. Eine Quelle mit Jahr und nachvollziehbaren Zahlen nennt fast keine dieser Seiten.

Dieser Artikel macht es anders: Wir zeigen dir, was die offizielle IHK-Statistik zur Ausbildereignungsprüfung tatsächlich hergibt - und was nicht -, wie die Prüfung nach AEVO und § 30 BBiG aufgebaut ist, welcher Teil in der Praxis die meisten Schwierigkeiten macht und was passiert, wenn ein Teil nicht klappt. Die konkreten AEVO-Prüfungsfragen und Lernbereiche behandeln wir in einem eigenen Ratgeber, inklusive 40 Übungsfragen mit Lösungen zum Download.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DIHK-Fortbildungsstatistik weist die Ausbildereignungsprüfung nicht aus - eine offizielle bundesweite Durchfallquote existiert dafür schlicht nicht
  • Die im Netz kursierenden Zahlen zwischen 10 und 20 Prozent Durchfallquote sind unbelegt und stammen nicht aus zitierfähigen Quellen
  • Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (180 Minuten, Multiple-Choice) und einem praktischen Teil (Präsentation oder Unterweisung plus Fachgespräch, maximal 30 Minuten)
  • Beide Teile müssen getrennt mit mindestens ausreichenden Leistungen bestanden werden
  • Fällst du durch, wiederholst du nur den nicht bestandenen Teil - bis zu zweimal
  • In der Praxis gilt der praktische Teil strukturell als anspruchsvoller als der schriftliche

Was die Zahlen zur AEVO-Durchfallquote wirklich hergeben

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag veröffentlicht jedes Jahr die IHK-Fortbildungsstatistik - aktuell für das Berichtsjahr 2025, veröffentlicht am 27. Mai 2026. Sie listet für jeden Fortbildungsabschluss auf, wie viele Personen bundesweit an der Prüfung teilgenommen haben und wie viele davon bestanden haben, von der technischen Betriebswirt-Prüfung über Fachwirte bis zu einzelnen Teilen der Meisterprüfung.

Für die Ausbildereignungsprüfung fehlt dieser Wert. Der Grund liegt in der Systematik: Die DIHK-Statistik erfasst Aufstiegsfortbildungen - Abschlüsse, die auf einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung aufbauen. Die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO ist dagegen eine Basisqualifikation nach § 30 BBiG, keine Fortbildung im engeren Sinn. Sie taucht deshalb in keiner Kategorie der Statistik auf, weder bei den kaufmännischen noch bei den technischen oder pädagogischen Abschlüssen.

Auch die frühere Bundesstatistik zur beruflichen Bildung, die Ausbildereignungsprüfungen grundsätzlich als eigene Kategorie führt, wurde in dieser Form nach 2021 eingestellt; aktuelle Zahlen sind, wenn überhaupt, nur noch über eine kostenpflichtige Fachdatenbank zugänglich. Eine belastbare, aktuelle bundesweite Durchfallquote für die AEVO-Prüfung lässt sich damit seriös nicht beziffern - und das gilt für so gut wie jede Seite, die dir im Netz eine feste Prozentzahl nennt.

Woher die kursierenden Zahlen stammen
Angaben wie „10 bis 15 Prozent Durchfallquote" oder „90 Prozent Erfolgsquote" verweisen in aller Regel vage auf „IHK-Berichte" oder „offizielle Zahlen", ohne Jahr, konkrete Quelle oder Link. Nimm solche Werte nicht als Fakt, sondern höchstens als groben, nicht überprüfbaren Anhaltspunkt.

Rechtsgrundlage: Was § 30 BBiG und die AEVO verlangen

Wer ausbilden will, muss laut § 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG) fachlich geeignet sein. Fachliche Eignung setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: der beruflichen Eignung, meist über die eigene Abschlussprüfung im entsprechenden Beruf nachgewiesen, und der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung. Genau diesen zweiten Baustein regelt die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) im Detail.

Nach § 2 AEVO umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung vier Handlungsfelder: die Ausbildung planen, die Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, die Ausbildung durchführen sowie die Ausbildung abschließen. Wie diese Eignung nachgewiesen wird, legt § 4 AEVO fest - und genau dieser Paragraf beschreibt Ablauf, Bestehen und Wiederholung der Prüfung.

Eine Ausnahme gibt es im Handwerk: Wer eine Meisterprüfung nach der Handwerksordnung ablegt, weist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung über § 6 AEVO automatisch mit der Meisterprüfung nach und muss die Ausbildereignungsprüfung nicht separat absolvieren.

So läuft die AEVO-Prüfung ab

§ 4 AEVO teilt die Prüfung in zwei Teile, die unabhängig voneinander bewertet werden.

Der schriftliche Teil

Der schriftliche Teil dauert 180 Minuten und wird bundeseinheitlich als Multiple-Choice-Test mit üblicherweise rund 80 Fragen durchgeführt, je nach Kammer am PC, Tablet oder auf Papier. Inhaltlich orientieren sich die Fragen an den vier Handlungsfeldern aus § 2 AEVO - von der Bedarfsanalyse vor der Ausbildung bis zu Abschlussgesprächen und Zeugnissen am Ende.

Der praktische Teil

Im praktischen Teil zeigst du entweder eine Präsentation oder führst eine reale Unterweisung zu einer selbst gewählten Ausbildungssituation durch - maximal 15 Minuten. Direkt im Anschluss folgt ein Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss, sodass Präsentation oder Unterweisung und Gespräch zusammen nicht länger als 30 Minuten dauern (in der Land- und Hauswirtschaft gilt eine längere Frist).

Prüfungsausschüsse und Vorbereitungsanbieter beschreiben übereinstimmend, dass sich die meisten Schwierigkeiten im praktischen Teil zeigen - auch ohne offizielle Quote lässt sich das strukturell erklären. Anders als beim Multiple-Choice-Test reicht angelesenes Wissen hier nicht: Du musst in wenigen Minuten eine didaktisch saubere Ausbildungssituation aufbauen, dein Zeitmanagement einhalten und anschließend im Fachgespräch spontan und fachlich präzise auf Rückfragen reagieren - live vor einem Ausschuss, nicht am Bildschirm.

Praktischer Teil der AEVO-Prüfung vor dem Prüfungsausschuss

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Bestehen und Wiederholung: Wenn ein Teil nicht klappt

Bestanden hast du, wenn du im schriftlichen und im praktischen Teil jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbringst - in der Praxis meist mit mindestens 50 von 100 Punkten pro Teil. Beide Teile werden getrennt bewertet, ein sehr gutes Ergebnis im einen Teil gleicht ein Nichtbestehen im anderen also nicht aus.

Fällst du durch, ist das kein Neustart bei null: § 4 AEVO erlaubt bis zu zwei Wiederholungen, und du musst dabei nur den nicht bestandenen Teil erneut ablegen. Wer also im praktischen Teil scheitert, aber den schriftlichen bereits bestanden hat, tritt bei der Wiederholung nur zur Präsentation oder Unterweisung mit Fachgespräch an. Die genaue Gültigkeitsdauer des bestandenen Teils und die Anmeldefristen für die Wiederholungsprüfung legt die jeweils zuständige IHK oder Handwerkskammer fest - frag hier direkt bei deiner Kammer nach, sobald das Ergebnis feststeht.

Solltest du auch die zweite Wiederholung nicht bestehen, endet damit formal der Weg über die AEVO-Prüfung an dieser Kammer. Wie du in einer solchen Situation realistisch weiterdenkst, haben wir in unserem Ratgeber zur Wiederholungsprüfung nach dem dritten Versuch ausführlicher aufgeschlüsselt.

Zulassung: Wer zur Ausbildereignungsprüfung antreten darf

Anders als bei vielen Fortbildungsprüfungen verlangt die AEVO-Prüfung keine bestimmte Berufserfahrung oder einen vorgeschriebenen Lehrgang als Zulassungsvoraussetzung. Du meldest dich direkt bei der für dich zuständigen Stelle an - in der Regel deine IHK oder Handwerkskammer - und entscheidest selbst, ob du dich im Selbststudium, mit einem Vorbereitungskurs oder berufsbegleitend vorbereitest.

Wichtig ist nur die richtige Zuordnung: Wer im Handwerk ausbilden will, weist die pädagogische Eignung meist automatisch über die Meisterprüfung nach, wie im vorherigen Abschnitt beschrieben. Alle anderen legen die AEVO-Prüfung bei ihrer IHK ab, unabhängig davon, ob sie selbst ursprünglich eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben.

Nicht alles hängt vom Lernen ab

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Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung mit Gesetzestexten

So bereitest du dich realistisch vor

Weil der praktische Teil in der Regel die größere Hürde ist, lohnt es sich, genau dort am meisten zu üben - nicht nur inhaltlich, sondern auch unter echtem Zeitdruck. Halte deine Präsentation oder Unterweisung mehrfach vor Kolleginnen oder Kollegen, stoppe dabei bewusst die Zeit und lass dir im Anschluss spontane Fachfragen stellen, wie sie im echten Fachgespräch vorkommen. Tipps, wie du dabei souverän bleibst, findest du in unserem Ratgeber zu mündlichen Prüfungen.

Für den schriftlichen Teil hilft strukturiertes Üben mit echten Altfragen mehr als bloßes Wiederholen von Theorie - welche Fragen und Lernbereiche dabei besonders häufig vorkommen, erklären wir gesondert in unserem eigenen Ratgeber zu den AEVO-Prüfungsfragen.

Gerade wenn du neben Job und womöglich eigener Ausbildungsverantwortung lernst, ist Prüfungsstress real, auch wenn du beruflich längst erfahren bist. Falls dich das belastet, lohnt sich ein Blick in unseren Artikel zum Thema Prüfungsangst überwinden. Und falls du dich generell fragst, wie die AEVO-Prüfung im Vergleich zu anderen anspruchsvollen Abschlüssen einzuordnen ist, findest du in unserem Überblick zu den anspruchsvollsten Ausbildungen und Prüfungen in Deutschland weitere Vergleichswerte.

Fazit
  • Eine offizielle bundesweite Durchfallquote für die AEVO-Prüfung gibt es nicht - die DIHK-Statistik erfasst sie nicht, weil sie keine Fortbildung im Sinne der Statistik ist
  • Verlass dich nicht auf unbelegte Prozentzahlen aus dem Netz, sondern auf den tatsächlichen Prüfungsaufbau nach § 4 AEVO
  • Schriftlicher und praktischer Teil werden getrennt bewertet - beide müssen für sich bestanden werden
  • Scheitert ein Teil, wiederholst du nur diesen, bis zu zweimal
  • Der praktische Teil mit Fachgespräch gilt strukturell als die größere Herausforderung - genau hier lohnt sich gezieltes Üben unter Zeitdruck

Wenn du dich an dem orientierst, was tatsächlich in AEVO und § 30 BBiG steht, statt an kursierenden Schreckensmeldungen, wird die Ausbildereignungsprüfung greifbarer: ein klar strukturierter Nachweis mit zwei Teilen, festen Bestehensregeln und einer fairen Wiederholungsmöglichkeit, falls es beim ersten Mal nicht reicht.

"Eine Prüfung, die dich als Ausbilder qualifiziert, verdient eine ehrliche Vorbereitung - nicht auf eine Zahl, die niemand belegen kann, sondern auf das, was tatsächlich verlangt wird."

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