Studium abgebrochen und jetzt Panik wegen BAföG? Die wichtigste Nachricht zuerst: Du musst bereits erhaltenes BAföG nicht sofort zurückzahlen. Es bleibt ein zinsloses Darlehen wie geplant. Aber es gibt wichtige Fristen und Regeln, die du kennen musst.
Die häufigsten Fragen: Muss ich BAföG zurückzahlen? Bekomme ich nochmal BAföG für ein neues Studium? Was passiert wenn ich den Abbruch nicht melde? Dieser Artikel erklärt alle BAföG-Regelungen bei Studienabbruch kompakt und verständlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Bereits erhaltenes BAföG musst du nicht sofort zurückzahlen
- BAföG-Zahlungen enden mit dem Monat der Exmatrikulation
- BAföG-Amt SOFORT informieren - sonst droht Betrugsvorwurf
- Bei Studiengangwechsel gibt es meist nochmal BAföG (bis 3. Semester)
- Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Förderungsende, max. 10.010€
Muss ich BAföG bei Studienabbruch zurückzahlen?
Nein, nicht sofort. Bereits erhaltenes BAföG bleibt ein zinsloses Staatsdarlehen - genau wie bei regulärem Studienabschluss. Die Rückzahlung ändert sich durch den Studienabbruch nicht.
Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderung. Du zahlst maximal 10.010€ zurück (Stand 2025), auch wenn du mehr erhalten hast. Die Rückzahlung erfolgt in Raten à 130€ pro Monat oder als Einmalzahlung mit Nachlass.
Der einzige Unterschied: Bei Studienabbruch entfällt die Möglichkeit auf einen Teilerlass wegen besonders guter Leistungen oder schnellem Abschluss, da du ja keinen Abschluss machst.
BAföG-Zahlungen enden sofort
Auch wenn du das Darlehen nicht sofort zurückzahlen musst - die laufenden Zahlungen enden mit dem Monat der Exmatrikulation. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Förderungsanspruch mehr.
Du MUSST das BAföG-Amt sofort schriftlich über die Exmatrikulation informieren. Wer weiter Zahlungen erhält, ohne den Abbruch gemeldet zu haben, begeht Betrug. Bei Entdeckung drohen Rückforderungen plus Verzugszinsen und strafrechtliche Konsequenzen.
So meldest du den Studienabbruch
Informiere das BAföG-Amt schriftlich mit einer kurzen Mitteilung und Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung. Ein Muster-Schreiben könnte lauten: "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich zum [Datum] an der [Uni] exmatrikuliert wurde. Ich bitte um Einstellung der BAföG-Zahlungen."
Nochmal BAföG nach Studienabbruch?
Ja, bei Wechsel in einen anderen Studiengang kannst du erneut BAföG beantragen. Das neue Studium gilt förderungstechnisch nicht als Zweitstudium, sondern als Erststudium mit Fachwechsel.
Der Fachwechsel muss aus "wichtigem Grund" erfolgen und spätestens nach dem 3. Fachsemester stattfinden. Anerkannte Gründe sind Neigungswandel, Eignungsmangel oder falsche Erwartungen ans Studium. Ein zweiter Fachwechsel wird in der Regel nicht mehr gefördert.
BAföG-Anspruch bei Fachwechsel
- Bis 3. Semester: Fachwechsel meist unproblematisch mit Begründung
- 4. Semester: Nur bei unabweisbarem Grund (z.B. Allergie bei Medizin)
- Ab 5. Semester: Kaum noch Chancen auf BAföG-Förderung
Wenn du nach einem Studienabbruch in einen verwandten Studiengang wechselst, können bereits erbrachte Leistungen oft angerechnet werden, was deine BAföG-Förderdauer verlängert.
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BAföG fürs Zweitstudium nach Studienabbruch
Das neue Studium nach Studienabbruch ist kein Zweitstudium im BAföG-Sinne. Du hast ja keinen Abschluss gemacht, also zählt es als Erststudium mit Fachwechsel. Das ist ein wichtiger Unterschied, denn Zweitstudien werden grundsätzlich nicht gefördert.
Nach Studienabbruch hast du beim neuen Studium die gleichen BAföG-Chancen wie ein Erstsemester - vorausgesetzt der Wechsel erfolgt rechtzeitig und ist begründbar.
Förderungsdauer beim Neustart
Die Förderungsdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des neuen Studiengangs. Bereits im abgebrochenen Studium verbrauchte Semester werden nicht angerechnet, wenn der Fachwechsel bis zum 3. Semester erfolgt.
Was passiert bei nicht gemeldetem Studienabbruch?
Wer den Studienabbruch verschweigt und weiter BAföG kassiert, macht sich strafbar. Das BAföG-Amt prüft regelmäßig die Immatrikulation und entdeckt den Betrug spätestens bei der nächsten Leistungskontrolle.
Sofortige Rückforderung aller unrechtmäßig erhaltenen Beträge plus Verzugszinsen (derzeit 6% pro Jahr). Strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs möglich - kann zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen. Eintrag ins Führungszeugnis gefährdet berufliche Zukunft.
Die Argumentation "Ich wusste nicht dass ich melden muss" zählt nicht - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Im BAföG-Bescheid ist die Meldepflicht klar geregelt.
Studienabbruch nach 3. Semester und BAföG
Nach dem 3. Fachsemester wird ein Fachwechsel mit erneuter BAföG-Förderung sehr schwierig. Das Amt verlangt dann einen "unabweisbaren Grund" - also einen zwingenden Grund, der den Wechsel unausweichlich macht.
Anerkannte unabweisbare Gründe
- Gesundheitliche Gründe: Z.B. Allergie verhindert Medizinstudium
- Fehlende Eignung: Nachweislich unüberwindbare Schwierigkeiten im Fach
- Nicht anerkannt: Einfache Unzufriedenheit, schlechte Noten, Überforderung
Bei Studienabbruch wegen Prüfungsversagen oder Zwangsexmatrikulation ist BAföG für ein neues Studium meist ausgeschlossen, da kein wichtiger Grund vorliegt.
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Mehr erfahrenFazit: BAföG bei Studienabbruch
- Bereits erhaltenes BAföG musst du nicht sofort zurückzahlen
- BAföG-Amt unverzüglich über Exmatrikulation informieren (Betrugsrisiko!)
- Bei Fachwechsel bis 3. Semester: Meist nochmal BAföG möglich
- Neues Studium nach Abbruch = Erststudium, kein Zweitstudium
- Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Förderungsende, max. 10.010€
- Vor Abbruch: BAföG-Optionen für Neustart prüfen!
Studienabbruch bedeutet nicht das Ende deiner akademischen Karriere oder deiner BAföG-Ansprüche. Mit der richtigen Strategie und rechtzeitiger Meldung behältst du deine Finanzierungsmöglichkeiten für einen Neustart.
"Ein Studienabbruch ist kein finanzielles Desaster - solange du die BAföG-Regeln kennst und die Fristen einhältst."


