Eine Exmatrikulation ist für viele Studierende ein einschneidendes Ereignis. Sie bedeutet das offizielle Ende der Mitgliedschaft an der Hochschule und kann sowohl freiwillig als auch zwangsweise erfolgen. Während eine freiwillige Exmatrikulation meist nach einem erfolgreichen Studienabschluss oder bei einem geplanten Studiengangwechsel stattfindet, kann eine Zwangsexmatrikulation durch nicht bestandene Prüfungen oder andere Gründe ausgelöst werden.
Die Folgen einer Exmatrikulation sind weitreichend und betreffen nicht nur den Studentenstatus selbst. Krankenversicherung, BAföG-Anspruch und Kindergeld sind unmittelbar betroffen. Besonders kritisch ist die Krankenversicherung: Hier hast du nur 14 Tage Zeit, um eine Anschlussversicherung abzuschließen. Wer diese Frist versäumt, riskiert hohe Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen.
Doch eine Exmatrikulation bedeutet nicht automatisch das Ende deiner akademischen Laufbahn. In vielen Fällen ist ein Wiedereinstieg möglich – die Optionen hängen stark davon ab, aus welchem Grund die Exmatrikulation erfolgt ist. In diesem Artikel erfährst du alles über Gründe, Folgen und deine Möglichkeiten nach einer Exmatrikulation.
Das Wichtigste in Kürze
- Exmatrikulation kann freiwillig oder zwangsweise erfolgen (häufigster Grund: Drittversuch nicht bestanden)
- Kritischste Folge: Krankenversicherung endet binnen 2 Wochen – sofort handeln!
- BAföG-Anspruch und Kindergeld enden mit der Exmatrikulation
- Wiedereinstieg oft möglich, abhängig vom Exmatrikulations-Grund
Was ist eine Exmatrikulation? Definition einfach erklärt
Die Exmatrikulation bezeichnet die offizielle Beendigung deiner Mitgliedschaft an einer Hochschule. Einfach gesagt: Du bist ab diesem Zeitpunkt kein Student mehr an dieser Universität. Das Wort stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich "aus der Matrikel streichen" – die Matrikel ist das offizielle Verzeichnis aller eingeschriebenen Studierenden.
Was bedeutet Exmatrikulation konkret für dich? Mit dem Ende deines Studentenstatus verlierst du alle damit verbundenen Rechte und Vergünstigungen. Gleichzeitig entfallen aber auch die Pflichten wie Semesterbeitragszahlung oder Rückmeldung.
Exmatrikulation vs. Beurlaubung
Bei der Beurlaubung bleibt dein Studentenstatus erhalten – du studierst nur vorübergehend nicht aktiv. Die Exmatrikulation hingegen beendet dein Studium komplett an dieser Hochschule. Der Unterschied ist wichtig für Krankenversicherung, BAföG und Wiedereinstieg.
Gründe für Exmatrikulation: Freiwillig oder zwangsweise
Eine Exmatrikulation kann auf zwei grundlegend verschiedene Arten zustande kommen. Während die freiwillige Exmatrikulation meist problemlos verläuft, kann eine Zwangsexmatrikulation deine akademische Zukunft erheblich beeinflussen.
Freiwillige Exmatrikulation
Die meisten Exmatrikulationen sind freiwillig und erfolgen in positiven Situationen. Der häufigste Grund ist natürlich der erfolgreiche Studienabschluss. Aber auch ein Studiengangwechsel, der Wunsch nach einer Ausbildung oder ein attraktives Jobangebot können zur freiwilligen Exmatrikulation führen. Finanzielle Gründe oder persönliche Umstände wie Krankheit und familiäre Verpflichtungen spielen ebenfalls oft eine Rolle.
Zwangsexmatrikulation: Die kritischen Fälle
Eine Zwangsexmatrikulation erfolgt gegen deinen Willen und ist deutlich problematischer. Der mit Abstand häufigste Grund sind endgültig nicht bestandene Prüfungen – wenn du im Drittversuch durchfällst, führt das in den meisten Studiengängen automatisch zur Exmatrikulation.
Häufige Gründe für Zwangsexmatrikulation
- Drittversuch nicht bestanden: Endgültiges Prüfungsversagen in Pflichtmodul
- Fehlende Studienleistungen: Fristen für Pflichtmodule wiederholt überschritten
- Nicht gezahlte Semesterbeiträge: Trotz mehrfacher Mahnung
- Fehlende Krankenversicherung: Nachweis nicht fristgerecht erbracht
- Schwerer Täuschungsversuch: Betrug bei Prüfungen
Widerspruchsfrist beachten: Du hast nur 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch ab Zugang des Bescheids!
20-Stunden-Regel: Nebenjob und Studentenstatus
Ein oft übersehener Grund für Probleme mit dem Studentenstatus ist die sogenannte 20-Stunden-Regel. Wenn du als Student mehr als 20 Stunden arbeiten möchtest, hat das weitreichende Konsequenzen – auch wenn es nicht direkt zur Exmatrikulation führt.
Ab mehr als 20 Wochenstunden verlierst du deinen Status als studentisch Versicherter. Die Krankenkasse stuft dich dann als Arbeitnehmer ein, was bedeutet: Statt der günstigen studentischen Versicherung von etwa 110 Euro zahlst du plötzlich Arbeitnehmerbeiträge von 200 Euro und mehr. Auch dein BAföG ist gefährdet, da das BAföG-Amt davon ausgeht, dass du nicht mehr hauptberuflich studierst.
Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel
Du darfst unbegrenzt arbeiten:
- In den Semesterferien
- Ausschließlich am Wochenende oder nachts
- Bei Abend-/Fernstudiengängen (andere Regelungen)
Lass dich im Zweifel bei deiner Krankenkasse beraten!

Die kritischen Folgen: Was passiert bei Exmatrikulation?
Eine Exmatrikulation zieht eine Kette von Konsequenzen nach sich, die du unbedingt kennen solltest. Zwei Bereiche sind dabei besonders zeitkritisch und können bei Nichtbeachtung teuer werden.
Exmatrikulation Krankenversicherung: Die 2-Wochen-Frist
Der kritischste Punkt nach einer Exmatrikulation ist deine Krankenversicherung. Mit dem Tag der Exmatrikulation endet automatisch deine studentische Krankenversicherung.
2-Wochen-Frist für neue Krankenversicherung!
Du hast exakt 14 Tage Zeit, um dich neu zu versichern. Versäumst du diese Frist:
- Nachzahlungen für unversicherten Zeitraum (mehrere tausend Euro!)
- Rechtliche Konsequenzen (Versicherungspflicht in Deutschland)
- Kein Versicherungsschutz bei Unfall oder Krankheit
Deine Optionen nach der Exmatrikulation hängen von deiner persönlichen Situation ab:
Exmatrikulation BAföG: Sofortiger Zahlungsstopp
Auch beim BAföG tickt die Uhr. Dein BAföG-Anspruch endet mit dem Tag der Exmatrikulation, ausgezahlt wird ab dem Folgemonat nichts mehr. Die Rückzahlungspflicht für bereits erhaltenes BAföG bleibt natürlich bestehen – daran ändert die Exmatrikulation nichts.
BAföG-Meldepflicht!
Du bist verpflichtet, die Exmatrikulation sofort dem BAföG-Amt zu melden. Erhältst du weiter Zahlungen, musst du diese komplett und sofort zurückzahlen – nicht erst nach dem Studium wie beim regulären BAföG.
Auch das Kindergeld deiner Eltern ist betroffen. Mit der Exmatrikulation verlieren deine Eltern den Anspruch auf Kindergeld für dich (unter 25 Jahren), außer du beginnst direkt eine Ausbildung oder meldest dich arbeitslos.
Es gibt einen Weg
Auch in kritischen Prüfungssituationen musst du nicht aufgeben – diskrete Unterstützung kann den Unterschied machen
Mehr erfahrenNach Exmatrikulation wieder immatrikulieren: Deine Optionen
Die gute Nachricht: Eine Exmatrikulation bedeutet nicht das Ende deiner akademischen Laufbahn. Ob du nach Exmatrikulation wieder immatrikulieren im gleichen Studiengang kannst, hängt stark davon ab, warum du exmatrikuliert wurdest.
Bei freiwilliger Exmatrikulation
Hast du dich freiwillig exmatrikuliert, stehen die Türen weit offen. Du kannst dich problemlos für das nächste Semester wieder an derselben Uni im gleichen Studiengang bewerben. Deine bereits erbrachten Prüfungsleistungen bleiben gültig und werden vollständig angerechnet. Auch deine Fachsemester zählen weiter – du steigst dort wieder ein, wo du aufgehört hast.
Bei Zwangsexmatrikulation wegen Prüfungsversagen
Nach einer Zwangsexmatrikulation wird es komplizierter. Hier greifen in den meisten Bundesländern Sperrfristen von ein bis drei Jahren für denselben oder fachverwandte Studiengänge – und zwar bundesweit! Diese Sperre gilt an allen deutschen Universitäten. Besonders wichtig: Deine Fehlversuche bleiben bestehen und werden auch an anderen Unis angerechnet.
Alternative Wege zurück ins Studium
Auch nach Zwangsexmatrikulation hast du Optionen:
- Anderer Studiengang an derselben Uni: Nicht-verwandte Fächer sind meist kein Problem (z.B. von Informatik zu Geschichte)
- Andere Hochschule: Bewerbung möglich, aber Fehlversuche werden oft angerechnet
- Nach Ablauf der Sperrfrist: Neue Bewerbung möglich, sofern nicht endgültig durchgefallen
- Studium im Ausland: Viele Länder erkennen deutsche Fehlversuche nicht an
Exmatrikulation vermeiden: Präventive Maßnahmen
Wenn eine Zwangsexmatrikulation droht, gibt es oft noch Rettungsmöglichkeiten – vorausgesetzt, du handelst rechtzeitig. Der wichtigste Grundsatz: Warte nicht bis zum Drittversuch, sondern werde schon beim zweiten Fehlversuch aktiv.
Nutze die Studienberatung deiner Uni, sobald du merkst, dass du Schwierigkeiten hast. Bei persönlichen Krisen wie schwerer Krankheit, psychischen Problemen oder Todesfällen in der Familie kannst du einen Härtefallantrag stellen. Dieser kann dir zusätzliche Prüfungsversuche einräumen oder Fristen verlängern.
Rechtzeitig handeln lohnt sich
Wichtige Optionen:
- Studiengangwechsel: Möglichst vor Ende des 2. Semesters, dann werden Fehlversuche oft nicht angerechnet
- Urlaubssemester: Zeit zum Erholen und besseren Vorbereiten
- Härtefallantrag: Bei Krankheit, psychischen Problemen, Todesfällen
- Prüfungsrücktritt: Mit Attest VOR der Prüfung – dann zählt der Versuch nicht
Wenn du in einer schwierigen Prüfungssituation steckst und professionelle Unterstützung suchst, können technische Hilfsmittel eine Option sein. Mehr dazu in unserem Guide zu Online-Klausuren.
Prüfungsangst muss nicht sein
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Alternative Wege nach der Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation ist kein Scheitern, sondern oft der Startpunkt für einen Neuanfang. Viele Menschen entdecken nach der Exmatrikulation erst, welcher Weg wirklich zu ihnen passt.
Ausbildung: Praxis statt Theorie
Eine Ausbildung bietet dir im Gegensatz zum Studium von Anfang an praktische Erfahrung und ein eigenes Einkommen. Du lernst direkt im Betrieb und musst dich nicht mehr um BAföG oder Studienfinanzierung kümmern. Je nach erbrachten Studienleistungen kann deine Ausbildungszeit sogar verkürzt werden.
Duales Studium: Das Beste aus beiden Welten
Ein duales Studium kombiniert Theorie und Praxis und zahlt dir vom ersten Tag an ein Gehalt. Du sammelst wertvolle Berufserfahrung, während du studierst, und hast nach dem Abschluss meist eine Jobgarantie bei deinem Ausbildungsbetrieb.
Fernstudium: Flexibel neben dem Job
Ein Fernstudium ermöglicht es dir, parallel zu arbeiten und Geld zu verdienen. Die Fernuni Hagen ist als staatliche Fernuniversität besonders günstig. Private Fernhochschulen wie IU, FOM oder AKAD kosten mehr, bieten aber oft bessere Betreuung und modernere Online-Plattformen.
Direkter Berufseinstieg
In vielen Branchen zählen praktische Fähigkeiten mehr als ein Studienabschluss. Besonders in der IT-Branche interessiert sich kaum jemand für deinen Abschluss, wenn du ein gutes Portfolio vorweisen kannst. Auch im Vertrieb sind Quereinsteiger mit Kommunikationsstärke sehr gefragt.
Dein Studium – deine Zukunft
Lass dich nicht von einzelnen Prüfungen stoppen. Es gibt Wege, die funktionieren
Mehr erfahrenEine Exmatrikulation fühlt sich im ersten Moment oft wie eine Katastrophe an. Doch die Erfahrung zeigt: Viele Menschen finden nach einer Exmatrikulation erst den Weg, der wirklich zu ihnen passt. Das Wichtigste ist, dass du die administrativen und finanziellen Aspekte sofort klärst.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- 2-Wochen-Frist: Krankenversicherung innerhalb 14 Tagen klären (absolute Priorität!)
- BAföG-Amt informieren: Sofort melden, sonst Rückzahlungen
- Widerspruch möglich: Bei Zwangsexmatrikulation 4 Wochen Zeit
- Wiedereinstieg oft möglich: Nach freiwilliger Exmatrikulation problemlos, nach Zwangsexmatrikulation in anderen Studiengängen
- Alternative Wege: Ausbildung, duales Studium, Fernstudium, Berufseinstieg
Wichtig ist auch zu verstehen, dass eine Exmatrikulation keine Schande ist. Viele erfolgreiche Menschen haben ihr Studium abgebrochen oder wurden exmatrikuliert. Was zählt, ist dass du einen Weg findest, der zu deinen Stärken und Zielen passt. Manchmal ist eine Exmatrikulation genau die Kurskorrektur, die du brauchst.
"Eine Exmatrikulation ist kein Scheitern, sondern eine Kurskorrektur. Oft führt sie dich zu einem Weg, der viel besser zu dir passt als das ursprüngliche Studium. Wichtig ist nur, dass du aktiv wirst und die Situation nicht aussitzt."


