Ausbildung

Heilerziehungspfleger Durchfallquote: Prüfung, Wiederholung und Datenlage

Angehende Heilerziehungspflegerin mit ihrem Prüfungsergebnis in der Fachschule
Marie - Expertin für Prüfungskrisen in sozialen und pflegerischen Ausbildungen
Autorin dieses Beitrags
Marie - Expertin für Prüfungskrisen in sozialen und pflegerischen Ausbildungen
Marie begleitet seit Jahren angehende Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger durch Abschlussprüfungen und kennt die Fragen, die kurz vor dem Prüfungstermin aufkommen - auch die nach der Durchfallquote.

Wenige Wochen vor der Abschlussprüfung suchen viele angehende Heilerziehungspfleger nach einer Zahl, die es beruhigen soll: der Durchfallquote. Man will wissen, womit man es zu tun hat, bevor man in den Prüfungsraum geht.

Das Problem: Diese Zahl gibt es in belastbarer Form schlicht nicht. Was es dafür gibt, sind klare rechtliche Grundlagen zu Prüfungsaufbau, Wiederholung und Zulassung - und die schauen wir uns hier Bundesland für Bundesland an. Wer sich zusätzlich fragt, wie die Heilerziehungspfleger-Ausbildung im Vergleich zu anderen Berufen abschneidet, findet dazu Einordnung in unserem Überblick zur schwersten Ausbildung Deutschlands.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine bundesweite amtliche Durchfallquote für die Heilerziehungspfleger-Ausbildung existiert nicht - die einschlägige Statistik des Statistischen Bundesamts wurde nach dem Schuljahr 2020/21 eingestellt
  • Die Ausbildung dauert je nach Bundesland und Modell in der Regel drei Jahre in Vollzeit, berufsbegleitend entsprechend länger
  • Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann in der Regel einmal wiederholt werden, eine zweite Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen möglich
  • Zulassungsvoraussetzung ist meist ein mittlerer Schulabschluss mit einschlägiger Berufsausbildung oder das (Fach-)Abitur mit Praxisnachweis
  • Die Ausbildung ist landesrechtlich geregelt - Prüfungsteile, Fristen und Wiederholungsregeln unterscheiden sich zwischen den Bundesländern

Warum es keine offizielle Durchfallquote gibt

Wer nach der Heilerziehungspfleger-Durchfallquote sucht, landet meist bei kursierenden Zahlen ohne Quelle oder Jahr. Eine belastbare, öffentlich zugängliche Durchfallquote für die Abschlussprüfung zum Heilerziehungspfleger gibt es aktuell nicht - weder bundesweit noch für die meisten einzelnen Bundesländer.

Der Grund liegt in der Statistik selbst: Die Fachserie 11 Reihe 2 des Statistischen Bundesamts, die bestandene und nicht bestandene Abschlussprüfungen an beruflichen Schulen erfasst hatte, wurde nach dem Schuljahr 2020/2021 berichtsweise eingestellt. Selbst in den Jahren davor wurden Prüfungsergebnisse innerhalb der Fachschulen für Sozialwesen nicht nach Fachrichtung aufgeschlüsselt - Heilerziehungspflege lässt sich also nicht isoliert von anderen Fachrichtungen wie Sozialpädagogik auswerten. Die Ausbildung selbst ist zudem Ländersache: Jedes Bundesland regelt Prüfungsaufbau und Wiederholung in einer eigenen Verordnung, eine zentrale Erhebung fehlt entsprechend auch strukturell.

Warum das wichtig ist
Wer mit einer erfundenen Prozentzahl in die Prüfungsvorbereitung geht, orientiert sich an einer Fiktion. Sinnvoller ist es, sich an dem zu orientieren, was tatsächlich verordnet und dokumentiert ist: Prüfungsaufbau, Zulassung und Wiederholungsregeln der jeweiligen Landesverordnung.

Wie die Ausbildung aufgebaut ist

Die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger dauert in Vollzeit in der Regel drei Jahre, kann aber je nach Bundesland und Vorbildung zwischen zwei und drei Jahren liegen. Berufsbegleitend oder in Teilzeit verlängert sich die Ausbildungszeit entsprechend, in manchen Modellen auf bis zu fünf Jahre.

Dabei stehen mehrere Wege offen. Bei der vollzeitschulischen Ausbildung besucht man eine Fachschule und absolviert begleitend Praktika in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Bei der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) wechseln sich Theorietage an der Schule und praktische Arbeit in einer Einrichtung kontinuierlich ab, meist mit einem Anstellungsvertrag von Beginn an. In Baden-Württemberg etwa umfasst allein die theoretische Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen der Fachrichtung Heilerziehungspflege mindestens 2.400 Unterrichtsstunden, davon mindestens 1.800 Stunden fachrichtungsbezogen (Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilerziehungspflege, APrOHeilErzPfl, vom 9. Dezember 2019). In Nordrhein-Westfalen sieht die Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) für die Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik im Fachbereich Sozialwesen ebenfalls mindestens 2.400 Theoriestunden sowie mindestens 1.200 Praxisstunden vor.

Zulassungsvoraussetzungen

Wer sich für die Ausbildung bewirbt, braucht in den meisten Bundesländern entweder einen mittleren Schulabschluss mit einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung - etwa als Sozialassistent oder Kinderpfleger - oder die (Fach-)Hochschulreife in Kombination mit einem Nachweis praktischer Vorerfahrung. Bayern regelt das in § 6 der Fachschulordnung (FSO): Für die Fachschule für Heilerziehungspflege ist danach entweder die Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife plus mindestens 200 Stunden einschlägiger Praxis erforderlich, oder ein mittlerer Schulabschluss mit einschlägiger Berufsausbildung. Hinzu kommen in der Regel ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Nachweis der persönlichen Eignung.

Mündliche Abschlussprüfung Heilerziehungspflege vor dem Prüfungsausschuss

So läuft die Abschlussprüfung ab

Der Aufbau der Prüfung unterscheidet sich im Detail zwischen den Ländern, folgt aber überall demselben Grundmuster: schriftlich, mündlich, praktisch. In Bayern etwa umfasst die schriftliche Prüfung nach §§ 42 bis 44 der Fachschulordnung zwei Klausuren - eine im Bereich Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie mit 240 Minuten Bearbeitungszeit, eine im Bereich Gesundheit, Medizin und Psychiatrie mit 120 Minuten. Die mündliche Prüfung dauert je Fach rund zehn Minuten, im Schwerpunktfach zwanzig, geprüft wird einzeln oder in Gruppen von bis zu drei Teilnehmenden. Hinzu kommt die praktische Prüfung, die die Arbeit in der jeweiligen Einrichtung einbezieht.

In Bremen regelt die Verordnung über die Fachschule für Heilerziehungspflege vom 19. Februar 2020 die Fächer der schriftlichen Prüfung in § 15, mit einer Bearbeitungszeit von 180 bis 240 Minuten je Fach; eine mündliche Prüfung kann in Fächern entfallen, die bereits schriftlich geprüft wurden. Wer genau wissen will, welche Regelung in welchem Bundesland gilt, findet die jeweilige Landesverordnung über das Justizportal des Bundeslandes - die Unterschiede sind real und für die eigene Vorbereitung relevant.

Warum die Prüfung als anspruchsvoll gilt

Auch ohne belastbare Durchfallquote lässt sich erklären, warum die Abschlussprüfung als eine der fordernderen in sozialen Ausbildungsberufen gilt. Drei Fächer aus völlig unterschiedlichen Wissensgebieten - Pädagogik und Psychologie, Medizin und Psychiatrie, dazu Teilhabekonzepte und Methodik - müssen parallel sitzen. Wer in der praxisintegrierten Ausbildung lernt, tut das oft neben einer vollen Stelle in der Einrichtung, was Lernzeit knapp macht. Und die mündliche Prüfung bringt für viele eine zusätzliche Hürde mit: Unter Beobachtung frei zu Fachthemen sprechen, während gleichzeitig die schriftliche Prüfung noch nachwirkt.

Wer hier merkt, dass eher die Nerven als das Wissen das Problem sind, findet konkrete Ansätze in unserem Beitrag zum Thema Prüfungsangst überwinden.

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Wiederholung: wie oft und unter welchen Bedingungen

Wird die Prüfung nicht bestanden, ist das kein automatisches Ausbildungsende. In Nordrhein-Westfalen etwa kann eine nicht bestandene Prüfung nach den allgemeinen Bestimmungen der Anlage E der APO-BK grundsätzlich einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung lässt die obere Schulaufsichtsbehörde nur in besonderen Ausnahmefällen zu. Die Wiederholungsprüfung findet in der Regel nach erneutem Besuch der Abschlussklasse statt, kann aber auf Antrag beim Prüfungsausschuss vorgezogen werden, wenn jemand nur knapp gescheitert ist und eine frühere Wiederholung realistisch erscheint.

Die genauen Fristen unterscheiden sich zwischen den Ländern deutlich, deshalb lohnt sich vor allem eins: früh mit der Schulleitung oder dem Prüfungsausschuss klären, welche Frist und welche Bedingungen im eigenen Bundesland gelten, statt sich auf Angaben aus einem anderen Bundesland zu verlassen.

Optionen nach einer nicht bestandenen Prüfung

Ein nicht bestandener Versuch bedeutet nicht automatisch das Ende des Wegs. Welche Option realistisch ist, hängt vom Prüfungsteil, vom eigenen Bundesland und vom bisherigen Notenbild ab.

Wiederholungsprüfung

Der übliche Weg: erneuter Besuch des Abschlussjahres oder gezielte Nachprüfung in einzelnen Fächern, je nach Landesregelung. Mehr dazu in unserem Beitrag zu Wiederholungsprüfung und Drittversuch.

Praktischer Teil einzeln

Wurde nur der praktische Teil nicht bestanden, ist oft eine gezielte Nachprüfung möglich, ohne das gesamte Prüfungsjahr zu wiederholen. Welche Frist dafür gilt, klärt die eigene Fachschule oder der zuständige Prüfungsausschuss.

Endgültiges Nichtbestehen

Auch wenn alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, gibt es Wege weiter. Welche das sind, erklären wir in unserem Ratgeber zum endgültigen Nichtbestehen.

Heilerziehungspfleger-Azubi bereitet sich auf die Wiederholungsprüfung vor

Mit mehr Sicherheit in die Wiederholungsprüfung

Für die Wiederholungsprüfung zählt vor allem, gezielt an den Stellen anzusetzen, an denen es beim ersten Versuch nicht gereicht hat. Bei der mündlichen Prüfung hilft es, das freie Sprechen zu Fachthemen aktiv zu üben statt nur Stichpunkte zu lesen - konkrete Techniken dafür haben wir in unserem Beitrag zu Tipps für die mündliche Prüfung gesammelt. Für die Stofffülle in Pädagogik, Medizin und Psychologie lohnt sich zudem eine Lernmethode, die auf Wiederholung in Intervallen statt auf reines Auswendiglernen kurz vor der Prüfung setzt.

Wer merkt, dass die Anspannung selbst zum größten Risikofaktor wird, sollte das ernst nehmen und nicht als Nebensache abtun. Ein klarer Kopf am Prüfungstag ist genauso Teil der Vorbereitung wie das Fachwissen selbst.

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Das nimmst du mit
  • Eine seriöse Durchfallquote für die Heilerziehungspfleger-Ausbildung existiert nicht - lass dich von kursierenden Zahlen nicht verunsichern
  • Prüfungsaufbau, Zulassung und Wiederholung sind landesrechtlich klar geregelt, auch wenn sie zwischen den Bundesländern variieren
  • Eine nicht bestandene Prüfung lässt sich in aller Regel einmal wiederholen, eine zweite Chance ist in Ausnahmefällen möglich
  • Wer weiß, an welchem Prüfungsteil es gehakt hat, kann die Wiederholung gezielt vorbereiten statt pauschal noch einmal alles zu lernen

Eine Zahl, die es nicht gibt, kann dir nicht helfen - aber ein klarer Blick auf das, was tatsächlich verlangt wird, schon. Kläre frühzeitig mit deiner Fachschule, welche Fristen und Regeln bei dir gelten, und richte deine Vorbereitung gezielt an den Prüfungsteilen aus, die dir am meisten Sorgen bereiten.

"Nicht die fehlende Statistik entscheidet über deine Prüfung - sondern das, was du bis zum Prüfungstag tatsächlich in der Hand hast."

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