Zwangsexmatrikulation: Sperre, Folgen & Was du tun kannst 2026

Zwangsexmatrikulation: Sperre, Folgen & Was du tun kannst 2026
Marie – Studienberatung
Autorin dieses Beitrags
Marie – Expertin für Studienberatung
Marie unterstützt seit Jahren Studierende in kritischen Situationen und kennt alle rechtlichen Wege nach einer Zwangsexmatrikulation.

Eine Zwangsexmatrikulation ist einer der härtesten Schicksalsschläge im Studium. Anders als bei einer freiwilligen Exmatrikulation wird dir die Hochschulmitgliedschaft gegen deinen Willen entzogen – meist wegen endgültig nicht bestandener Prüfungen im Drittversuch. Die Folgen sind gravierend: Du bist für denselben Studiengang bundesweit gesperrt und kannst ihn an keiner deutschen Hochschule mehr studieren.

Die Zwangsexmatrikulation trifft jeden Lebensbereich. Krankenversicherung, BAföG, Kindergeld und Wohnheimplatz – all das steht auf der Kippe. Besonders kritisch: Du hast nur 14 Tage Zeit, um dich um eine Anschlussversicherung zu kümmern. Wer diese Frist verpasst, riskiert hohe Nachzahlungen und kann sogar unversichert dastehen.

Doch eine Zwangsexmatrikulation bedeutet nicht das Ende deiner akademischen Karriere. Es gibt rechtliche Optionen, alternative Studiengänge und Wege zurück ins Studium. In diesem Artikel erfährst du alles über Gründe, Sperre-Dauer, Folgen und konkrete Handlungsschritte nach einer Zwangsexmatrikulation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwangsexmatrikulation erfolgt unfreiwillig – häufigster Grund: endgültig nicht bestandene Prüfung im Drittversuch
  • Bundesweite Sperre für denselben und verwandte Studiengänge – keine Fortsetzung an anderer deutscher Hochschule möglich
  • Kritischste Folge: Krankenversicherung endet binnen 2 Wochen – sofort handeln!
  • Alternative Studiengänge sind möglich – du kannst andere, nicht verwandte Fächer studieren
  • Widerspruch innerhalb von 4 Wochen möglich – lass dich beraten!
Student mit Exmatrikulations-Bescheid

Was ist eine Zwangsexmatrikulation? Definition und Bedeutung

Eine Zwangsexmatrikulation ist die unfreiwillige Beendigung deiner Mitgliedschaft an der Hochschule durch die Universität selbst. Im Gegensatz zur freiwilligen Exmatrikulation, die du selbst beantragst, wird die Zwangsexmatrikulation gegen deinen Willen durchgesetzt.

Die Hochschule streicht dich aus der Liste der immatrikulierten Studierenden und beendet damit dein Studium. Du verlierst alle Rechte und Pflichten als Student: Zugang zu Bibliotheken, Mensen, Lernräumen und vor allem die Möglichkeit, Prüfungen abzulegen.

Rechtliche Grundlage: Die Zwangsexmatrikulation ist in den Hochschulgesetzen der Länder und den Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge geregelt. Die Hochschule MUSS dich zwangsexmatrikulieren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – es ist keine Ermessensentscheidung.

Gründe für Zwangsexmatrikulation: Wann droht sie?

1. Endgültig nicht bestandene Prüfung (Drittversuch)

Der häufigste Grund für eine Zwangsexmatrikulation: Du bist im Drittversuch durchgefallen und hast damit die Abschlussprüfung oder eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden. In den meisten Studiengängen hast du maximal drei Versuche für jede Prüfung – ist der dritte Versuch nicht bestanden, folgt automatisch die Zwangsexmatrikulation.

Diese Regelung gilt für:

  • Modulprüfungen: Einzelne Prüfungen innerhalb des Studiums
  • Abschlussprüfungen: Bachelor-Arbeit, Master-Thesis oder mündliche Abschlussprüfungen
  • Wiederholungsprüfungen: Wenn du auch die Wiederholungsprüfung im Drittversuch nicht bestehst

2. Nicht gezahlte Semesterbeiträge

Wenn du deine Semesterbeiträge trotz Mahnung nicht bezahlst, kann die Hochschule dich zwangsexmatrikulieren. Diese Exmatrikulation ist jedoch reversibel: Sobald du den ausstehenden Betrag nachzahlst, kannst du dich wieder immatrikulieren.

3. Täuschungsversuch oder Betrug

Bei schwerem Täuschungsversuch oder Prüfungsbetrug kann die Hochschule eine sofortige Zwangsexmatrikulation aussprechen. Dazu gehören:

  • Abschreiben in Klausuren
  • Plagiate in Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten
  • Ghostwriting (fremde Arbeit als eigene ausgeben)
  • Technische Hilfsmittel in nicht zugelassenen Prüfungen

4. Überschreitung der Regelstudienzeit

In einigen Bundesländern kann auch die massive Überschreitung der Regelstudienzeit zur Zwangsexmatrikulation führen. Dies ist jedoch selten und wird meist nur bei extremen Fällen (10+ Semester über Regelstudienzeit) angewendet.

Wichtig: Die Zwangsexmatrikulation wegen Drittversuch ist NICHT aufhebbar. Anders als bei Semesterbeiträgen kannst du diese Exmatrikulation nicht rückgängig machen, indem du nachträglich bestehst.

Bundesweite Sperre: Die härteste Konsequenz

Die schwerste Folge einer Zwangsexmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung ist die bundesweite Sperre. Das bedeutet konkret:

Du kannst denselben Studiengang an KEINER deutschen Hochschule mehr studieren. Die Sperre gilt bundesweit und umfasst auch verwandte Studiengänge.

Was bedeutet "verwandte Studiengänge"?

Die Hochschulen prüfen bei jeder Neuimmatrikulation, ob der neue Studiengang mit dem gesperrten verwandt ist. Verwandte Studiengänge sind solche, die:

  • Ähnliche Studieninhalte haben (>50% Überschneidung)
  • Ähnliche Prüfungsordnungen nutzen
  • Zur selben Fachgruppe gehören

❌ Gesperrt nach BWL

  • VWL
  • Wirtschaftswissenschaften
  • International Business
  • Wirtschaftsingenieurwesen

✅ Möglich nach BWL

  • Psychologie
  • Informatik
  • Medizin
  • Jura

Wie lange gilt die Sperre?

Die bundesweite Sperre bei Zwangsexmatrikulation wegen Drittversuch ist in der Regel dauerhaft und unbefristet. Es gibt keine automatische Aufhebung nach 5 oder 10 Jahren. Die einzigen Ausnahmen:

  • Härtefallantrag: In extremen Ausnahmefällen (schwere Krankheit, familiäre Katastrophe) kann ein Härtefallantrag die Sperre aufheben
  • Studium im Ausland: Die deutsche Sperre gilt nicht im Ausland – du kannst denselben Studiengang an ausländischen Universitäten studieren

Du musst nicht aufgeben

Auch in aussichtslosen Prüfungssituationen gibt es Wege, die funktionieren – diskrete Unterstützung kann den Unterschied machen

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Universitätsdokumente und Formulare

Die kritischen Folgen einer Zwangsexmatrikulation

1. Krankenversicherung endet binnen 2 Wochen

Die kritischste und dringendste Folge: Deine studentische Krankenversicherung endet 14 Tage nach der Zwangsexmatrikulation. Du MUSST dich innerhalb dieser Frist um eine Anschlussversicherung kümmern.

1

Sofort melden

Informiere deine Krankenkasse innerhalb von 3 Tagen über die Exmatrikulation

2

Anschlussversicherung wählen

Entscheide zwischen freiwilliger Versicherung oder Familienversicherung (unter 25 Jahre)

3

Antrag stellen

Stelle den Antrag spätestens 14 Tage nach Exmatrikulation

Warnung: Wer die 14-Tage-Frist verpasst, wird rückwirkend in die freiwillige Versicherung eingestuft und muss die deutlich höheren Beiträge nachzahlen – oft mehrere hundert Euro pro Monat!

2. BAföG-Anspruch endet sofort

Mit der Zwangsexmatrikulation endet dein BAföG-Anspruch ab dem Tag der Exmatrikulation. Du musst:

  • Das BAföG-Amt unverzüglich informieren
  • Bereits erhaltene Zahlungen für das laufende Semester anteilig zurückzahlen
  • Keine weiteren Zahlungen erwarten

Ein neuer BAföG-Anspruch entsteht erst, wenn du dich in einen anderen (nicht gesperrten) Studiengang einschreibst.

3. Kindergeld entfällt

Deine Eltern verlieren den Anspruch auf Kindergeld für dich, sobald du nicht mehr immatrikuliert bist. Die Familienkasse muss informiert werden, sonst drohen Rückzahlungsforderungen.

4. Wohnheimplatz muss gekündigt werden

Wohnheimplätze sind für Studierende reserviert. Nach der Zwangsexmatrikulation musst du ausziehen – die Kündigungsfrist beträgt meist 3 Monate.

5. Semesterticket wird ungültig

Dein Semesterticket verliert sofort seine Gültigkeit. Wer es weiter nutzt, fährt schwarz und riskiert hohe Geldstrafen.

Was tun nach einer Zwangsexmatrikulation? Sofortmaßnahmen

Die ersten Tage nach Erhalt des Zwangsexmatrikulations-Bescheids sind entscheidend. Hier ist deine Checkliste:

Tag 1-3: Versicherung klären
  • Krankenkasse informieren
  • Anschlussversicherung beantragen (Familienversicherung oder freiwillige Versicherung)
  • Bei Unsicherheit: Beratungstermin vereinbaren
Woche 1: Behörden informieren
  • BAföG-Amt über Exmatrikulation informieren
  • Familienkasse wegen Kindergeld benachrichtigen
  • Studierendenwerk über Wohnheimkündigung informieren
Woche 1-4: Rechtliche Prüfung
  • Bescheid genau lesen: Ist alles korrekt?
  • AStA oder Studierendenberatung aufsuchen
  • Widerspruch prüfen (Frist: 4 Wochen!)
  • Bei Bedarf: Anwalt für Hochschulrecht konsultieren

Widerspruch gegen Zwangsexmatrikulation: Wann sinnvoll?

Du hast das Recht, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung – du bleibst vorerst immatrikuliert.

Wann sind die Erfolgsaussichten gut?

  • Formfehler im Bescheid: Falsche Frist, fehlende Rechtsbehelfsbelehrung, falsche Adresse
  • Verfahrensfehler: Du wurdest nicht ordnungsgemäß über Fristen oder Konsequenzen informiert
  • Härtefallsituation: Schwere Krankheit, Tod in der Familie, andere außergewöhnliche Umstände während der Prüfungsphase
  • Prüfungsunfairness: Nachweisbare Fehler in der Prüfung oder unfaire Bewertung
Wichtig: Ein Widerspruch allein wegen "schlechter Note" oder "zu schwerer Prüfung" hat so gut wie keine Erfolgsaussichten. Die Hochschule muss grobe Fehler gemacht haben, damit der Widerspruch durchgeht.

Wie lege ich Widerspruch ein?

  1. Schriftlich: Widerspruch muss schriftlich beim Prüfungsamt eingehen
  2. Fristgerecht: Innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids
  3. Begründet: Konkrete Gründe nennen (nicht nur "ich bin damit nicht einverstanden")
  4. Beratung: Lass dich vom AStA oder einem Anwalt beraten

Es gibt einen Weg

Manche Prüfungen lassen sich nicht durch Lernen allein bestehen – diskrete Unterstützung in kritischen Momenten macht den Unterschied

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Student in Studienberatung mit positiver Perspektive

Was kann ich nach einer Zwangsexmatrikulation noch studieren?

Eine Zwangsexmatrikulation ist NICHT das Ende deiner akademischen Laufbahn. Du kannst dich für andere, nicht verwandte Studiengänge einschreiben und dein Studium fortsetzen.

Kriterien für "nicht verwandt"

Ein Studiengang gilt als nicht verwandt, wenn:

  • Die Studieninhalte sich um mehr als 50% unterscheiden
  • Andere Fachbereiche (z.B. von Wirtschaft zu Naturwissenschaften)
  • Andere Prüfungsordnungen und Kompetenzen

Nach Ingenieurwesen

Gesperrt: Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen

Möglich: Informatik, BWL, Psychologie, Medizin

Nach Jura

Gesperrt: Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht

Möglich: Politikwissenschaft, Soziologie, Geschichte, Philosophie

Nach Medizin

Gesperrt: Zahnmedizin, Humanmedizin, Pharmazie

Möglich: Biologie, Chemie, Psychologie, Gesundheitsmanagement

Nach Informatik

Gesperrt: Wirtschaftsinformatik, Technische Informatik

Möglich: Mathematik, Physik, BWL, Medieninformatik (je nach Uni)

Vorsicht bei der Fachwahl!

Vor der Einschreibung in einen neuen Studiengang solltest du unbedingt:

  1. Bei der Ziel-Uni nachfragen: Gilt der neue Studiengang als verwandt?
  2. Studienberatung aufsuchen: Professionelle Einschätzung einholen
  3. Schriftliche Bestätigung einholen: Lass dir schriftlich bestätigen, dass die Immatrikulation möglich ist
Warnung: Wenn du dich trotz Sperre in einen verwandten Studiengang einschreibst, wird die Immatrikulation nachträglich rückgängig gemacht. Du verlierst dann ein Semester und riskierst weitere rechtliche Konsequenzen.

Alternative: Studium im Ausland

Die bundesweite Sperre gilt nur in Deutschland. Im Ausland kannst du denselben Studiengang weiter studieren, in dem du zwangsexmatrikuliert wurdest.

Beliebte Ziele:

  • Österreich: Ähnliches Studiensystem, deutsche Sprache, keine Studiengebühren für EU-Bürger
  • Niederlande: Englischsprachige Studiengänge, praxisorientiert
  • Schweiz: Hohe Qualität, aber teurer
  • Skandinavien: Englischsprachige Master-Programme
Tipp: Viele ausländische Hochschulen fragen nicht nach der Zwangsexmatrikulation oder legen weniger Wert darauf. Ein ausländischer Abschluss wird in Deutschland in der Regel anerkannt.

Alternative: Ausbildung statt Studium

Eine Berufsausbildung ist eine vollwertige Alternative zum Studium und öffnet ebenfalls Karrierewege. Nach der Ausbildung kannst du:

  • Berufserfahrung sammeln
  • Meister/Techniker machen
  • Mit Berufserfahrung auch ohne Abitur studieren (in vielen Bundesländern)

Langfristige Perspektiven nach Zwangsexmatrikulation

Eine Zwangsexmatrikulation fühlt sich wie ein Weltuntergang an – ist es aber nicht. Viele erfolgreiche Menschen haben Rückschläge im Studium erlebt und trotzdem Karriere gemacht.

Deine Optionen langfristig:

Option 1: Neuer Studiengang in Deutschland

Wähle einen nicht verwandten Studiengang und starte neu durch. Viele berichten, dass sie im neuen Fach glücklicher sind als im alten.

Option 2: Studium im Ausland

Setze dein ursprüngliches Fach im Ausland fort. Nach Abschluss kannst du in Deutschland arbeiten – die Sperre betrifft nur das Studium, nicht die Berufstätigkeit.

Option 3: Ausbildung + Karriere

Starte eine Ausbildung, sammle Berufserfahrung und steige über Weiterbildungen auf. In vielen Branchen zählt Praxis mehr als ein Studium.

Dein Studium – deine Zukunft

Manchmal brauchst du Unterstützung in kritischen Prüfungen, um dein Ziel zu erreichen – es gibt diskrete Wege, die funktionieren

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Fazit: Zwangsexmatrikulation ist nicht das Ende

Eine Zwangsexmatrikulation ist zweifellos ein harter Schlag. Die bundesweite Sperre, der Verlust des Studentenstatus und die bürokratischen Hürden sind belastend. Doch es gibt Wege zurück ins Studium und in eine erfolgreiche Zukunft.

Die wichtigsten Takeaways:
  • Handle schnell: Krankenversicherung binnen 14 Tagen klären!
  • Prüfe deine Optionen: Widerspruch, alternative Studiengänge, Ausland
  • Lass dich beraten: AStA, Studienberatung, Anwalt
  • Denke langfristig: Es gibt mehr als einen Weg zum Erfolg
"Eine Zwangsexmatrikulation ist kein Scheitern – sie ist eine Umleitung. Viele erfolgreiche Menschen haben Umwege genommen und sind dadurch erst dort gelandet, wo sie wirklich hingehören."