Das erste Staatsexamen ist geschrieben, das Ergebnis kommt – und es ist ein "nicht bestanden". Für viele Jura-Studierende ist das der Moment, vor dem sie sich seit dem ersten Semester gefürchtet haben. Zu Recht, aber aus einem anderen Grund als gedacht: Beim Staatsexamen fällt niemand wegen einer schlechten Woche durch, sondern weil die Prüfung den gesamten Stoff mehrerer Studienjahre auf einmal abfragt.
Dieser Artikel zeigt, wie hoch die Durchfallquote im 1. und 2. Staatsexamen Jura tatsächlich ist, wie oft du die Prüfung wiederholen darfst und was beim endgültigen Nichtbestehen wirklich passiert – mit den aktuellen Zahlen des Bundesamts für Justiz statt vagen Schätzungen. Wer wissen will, wie sich Jura im Vergleich zu anderen anspruchsvollen Studiengängen schlägt, findet dazu einen eigenen Überblick zur schwersten Ausbildung in Deutschland.
Das Wichtigste in Kürze
- 1. Staatsexamen Jura: 27,4 Prozent Durchfallquote bundesweit (Bundesamt für Justiz, Prüfungsjahrgang 2024)
- 2. Staatsexamen (Referendariat): 12,5 Prozent Durchfallquote bundesweit, regional zwischen rund 7 und 18 Prozent
- Meist zwei reguläre Versuche plus optionaler Freiversuch – Details regelt jedes Bundesland eigenständig
- Endgültiges Nichtbestehen sperrt nur dieselbe Prüfung, nicht LL.B., Wirtschaftsjurist oder ein Jurastudium im Ausland
- Wiederholer:innen bestehen überdurchschnittlich oft – mit geänderter Lernstrategie und genug Vorbereitungszeit
Inhaltsverzeichnis
- Erstes Staatsexamen Jura: Die Durchfallquote in Zahlen
- Freiversuch, Wiederholung, Verbesserungsversuch
- Zweites Staatsexamen (Referendariat) nicht bestanden
- Endgültig durchgefallen – was ist wirklich gesperrt?
- Warum so viele durchs Jura-Staatsexamen fallen
- Die Wiederholung erfolgreich meistern
- Lehramt und Medizin: kurzer Überblick
- Fazit: Staatsexamen durchgefallen
Erstes Staatsexamen Jura: Die Durchfallquote in Zahlen
Beim 1. Staatsexamen Jura ist die Durchfallquote real hoch – aber nicht so hoch, wie es in manchen Foren kursiert. Nach der aktuellen Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz, veröffentlicht am 30.06.2026 für den Prüfungsjahrgang 2024, haben bundesweit 27,4 Prozent der Teilnehmenden die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestanden. Die Bestehensquote lag bei 72,6 Prozent.
2022: 26,2 Prozent · 2023: 27,5 Prozent · 2024: 27,4 Prozent (jeweils staatliche Pflichtfachprüfung, bundesweit, Quelle: Bundesamt für Justiz, Ausbildungsstatistik)
Die Quote bewegt sich seit Jahren stabil um die 27 Prozent. Endgültig durchgefallen – also nach Ausschöpfen aller Versuche – sind davon deutlich weniger: 2024 lag dieser Anteil bei 3,1 Prozent aller Teilnehmenden, das entspricht 413 Personen bundesweit, so die Statistik des Bundesamts für Justiz. Die meisten, die einmal durchfallen, bestehen also im zweiten oder dritten Anlauf.
Zur Einordnung: Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht meist aus mehreren mehrstündigen Klausuren aus Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie einer mündlichen Prüfung am Ende. Durchgefallen bist du, wenn der Notendurchschnitt aus beiden Teilen unter der Bestehensgrenze bleibt – eine einzelne schwache Klausur reicht in der Regel nicht, wenn die anderen Leistungen sie ausgleichen.

Freiversuch, Wiederholung, Verbesserungsversuch
Wie oft du das Erste Staatsexamen wiederholen darfst, regelt nicht der Bund, sondern jedes Bundesland einzeln in seiner eigenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Der Grundaufbau ähnelt sich in den meisten Ländern, im Detail unterscheidet er sich aber deutlich.
Wichtig: Diese drei Beispiele zeigen die Regelungen großer Bundesländer – je nach Bundesland können Fristen, Semestergrenzen und Ausnahmen abweichen. Wer im ersten Anlauf besteht, kann die Note in vielen Ländern zudem einmalig verbessern, etwa über den Verbesserungsversuch nach § 15 JAPO oder § 23 JAPrO. Verschlechterst du dich dabei, zählt aber die ursprüngliche Note.
Praktisch bedeutet das: Zwischen zwei Prüfungsterminen liegen meist mehrere Monate, in denen du dich neu anmelden musst. Bereits bestandene Einzelklausuren lassen sich dabei normalerweise nicht "retten" – bei einer Wiederholung schreibst du die komplette staatliche Pflichtfachprüfung erneut, nicht nur die Teile, an denen es gescheitert ist. Das ist ein wichtiger Unterschied zu vielen Uni-Modulprüfungen, bei denen einzelne Leistungen bestehen bleiben.
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Mehr erfahrenZweites Staatsexamen (Referendariat) nicht bestanden
Das 2. Staatsexamen nach dem Referendariat gilt als härter. Bundesweit lag die Durchfallquote hier 2024 bei 12,5 Prozent – 1.158 von 9.242 Antretenden bestanden nicht, so die Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz. Die Bestehensquote von 87,5 Prozent verteilt sich allerdings sehr unterschiedlich auf die Bundesländer: Berlin kam 2024 auf 93,4 Prozent, Baden-Württemberg auf 93,1 Prozent. In Bayern lag die Bestehensquote bei 83,2 Prozent, in Nordrhein-Westfalen bei 84,4 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 81,7 Prozent.
Wer die Prüfung wiederholt, hat gute Chancen: Von den 955 Wiederholer:innen im Jahrgang 2024 bestanden 684 im zweiten oder weiteren Anlauf – eine Erfolgsquote von 71,6 Prozent.
In den meisten Bundesländern gibt es hier nur einen regulären Wiederholungsversuch. Scheiterst du auch dabei endgültig, kannst du nicht als Volljurist arbeiten – also nicht als Richter, Staatsanwalt oder mit uneingeschränkter Anwaltszulassung. Dein Erstes Staatsexamen bleibt davon unberührt: Als "Diplomjurist" kannst du weiterhin in Unternehmensjustiziariaten, Compliance-Abteilungen oder Rechtsabteilungen arbeiten, wo die Zweite Prüfung meist keine Voraussetzung ist.
Mehr zu den konkreten Optionen findest du in unserem Ratgeber zum dritten Versuch nach zweimaligem Durchfallen.
Endgültig durchgefallen – was ist wirklich gesperrt?
Nach dem letzten möglichen Versuch – regulär plus Freiversuch, in Nordrhein-Westfalen gegebenenfalls plus Härtefall-Wiederholung – ist das Erste Staatsexamen endgültig nicht bestanden. Das ist der Punkt, an dem im Netz oft pauschal von einer "bundesweiten Sperre" die Rede ist. Das stimmt nur mit deutlichen Einschränkungen.
Endgültig durchgefallen bedeutet in der Regel: Du kannst dieselbe Prüfung – die Erste Juristische Prüfung mit dem Ziel Staatsexamen – an keiner deutschen Universität mehr antreten, auch nicht nach einem Wechsel des Bundeslands. Die Landesjustizprüfungsämter erkennen ein endgültiges Nichtbestehen gegenseitig an, weil die Prüfung bundesweit einheitlich ausgestaltet ist. Die genaue Ausgestaltung kann je nach Bundesland variieren – im Zweifel gibt nur das zuständige Landesjustizprüfungsamt verbindliche Auskunft.
Nicht betroffen sind dagegen andere Studiengänge und Wege. Viele Fakultäten bieten nach dem Scheitern im Staatsexamen einen LL.B. (Bachelor of Laws) als Alternativabschluss an, oft mit überschaubarem Zusatzaufwand. Auch Studiengänge wie Wirtschaftsjurist oder Wirtschaftsrecht sind eigenständige Bachelor- und Masterabschlüsse ohne Staatsexamen und bleiben offen. Wer in Österreich oder der Schweiz studieren möchte, kann das ebenfalls tun, da deutschsprachige Jura-Studiengänge dort von einer deutschen Sperre nicht erfasst werden. Und natürlich bleibt jedes komplett andere Studienfach in Deutschland eine Option. Einen ausführlichen Überblick über deine Möglichkeiten nach einem endgültigen Nichtbestehen haben wir in einem eigenen Ratgeber zusammengestellt.
Warum so viele durchs Jura-Staatsexamen fallen
Die hohe Durchfallquote hat nachvollziehbare Gründe. Das Staatsexamen prüft nicht ein Semester, sondern den kompletten Stoff von vier bis fünf Studienjahren – wer zu spät mit der konzentrierten Wiederholung beginnt, gerät unter enormen Zeitdruck. Dazu kommt das Klausurformat: Mehrstündige Klausuren unter Zeitdruck sind etwas anderes als eine Semesterprüfung, und wer das nicht trainiert hat, schreibt Klausuren nicht zu Ende.
Viele unterschätzen außerdem, wie stark das Staatsexamen auf Grundlagenwissen statt auf Detailwissen abzielt, und wie deutlich strenger bewertet wird als an der Uni – ein "befriedigend" ist im Staatsexamen bereits ein sehr gutes Ergebnis. Und schließlich spielt Prüfungsangst eine größere Rolle, als viele zugeben: Gerade beim letzten möglichen Versuch berichten Wiederholer:innen häufig von Blackouts, obwohl der Stoff eigentlich sitzt.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Viele beginnen die intensive Examensvorbereitung erst, wenn der Anmeldetermin näher rückt, statt frühzeitig einen Lernplan über mehrere Rechtsgebiete hinweg aufzustellen. Wer die letzten Monate vor der Prüfung mit dem Sichten von Skripten statt mit dem Schreiben von Klausuren unter Zeitdruck verbringt, merkt den fehlenden Ernstfall-Bezug erst am Prüfungstag selbst – dann ist es zu spät, das noch nachzuholen.
Letzter Versuch entscheidend
Diskrete Unterstützung kann den entscheidenden Unterschied machen
Mehr erfahren
Die Wiederholung erfolgreich meistern
- Mindestens sechs Monate reine Examensvorbereitung statt Vorbereitung nebenbei
- Altklausuren unter echten Zeitbedingungen üben, nicht nur lesen
- Repetitor oder feste Lerngruppe statt Solo-Vorbereitung
- Realistische Notenerwartung – "befriedigend" ist bereits ein gutes Ergebnis
- Bei begründeten Zweifeln an der Korrektur die Optionen einer Prüfungsanfechtung klären
Wer beim zweiten oder dritten Versuch dieselbe Lernstrategie wie beim ersten Mal fährt, läuft Gefahr, erneut durchzufallen. Effektiver ist meist ein bewusster Methodenwechsel bei der Wiederholung statt bloßem Wiederlesen der alten Zusammenfassungen. Auch die mündliche Prüfung, die zur Pflichtfachprüfung dazugehört, lässt sich gezielt trainieren – Tipps für die mündliche Prüfung findest du in unserem separaten Ratgeber.
Lehramt und Medizin: kurzer Überblick
Auch das Lehramts-Staatsexamen ist Landesrecht: Freiversuch, Wiederholung und die Zahl der Prüfungsversuche unterscheiden sich je nach Bundesland und Schulform ähnlich stark wie bei Jura. Nach dem Zweiten Staatsexamen, also nach dem Referendariat, bleibt bei endgültigem Nichtbestehen meist keine Verbeamtung möglich – Alternativen wie Privatschulen, Nachhilfe-Institute oder ein Quereinstieg in die Schulverwaltung bleiben aber offen. Eine belastbare bundesweite Durchfallquote wie beim Jura-Examen lässt sich dafür nicht seriös angeben, weil die Statistiken der einzelnen Kultusministerien unterschiedlich erhoben und veröffentlicht werden.
Fürs Medizinstudium gelten wieder andere Regeln und andere Zahlen, geprüft vom IMPP statt von Landesjustizprüfungsämtern. Die aktuellen Durchfallquoten im Physikum und den weiteren medizinischen Staatsexamina haben wir mit den offiziellen IMPP-Zahlen in einem eigenen Artikel zusammengefasst: Physikum-Durchfallquote im Überblick.
Fazit: Staatsexamen durchgefallen
- 1. Staatsexamen Jura: 27,4 Prozent Durchfallquote bundesweit (Bundesamt für Justiz, Prüfungsjahrgang 2024)
- 2. Staatsexamen (Referendariat): 12,5 Prozent Durchfallquote bundesweit, regional zwischen rund 7 und 18 Prozent
- Meist zwei reguläre Versuche plus optionaler Freiversuch, Details regelt jedes Bundesland selbst
- Endgültiges Nichtbestehen sperrt nur dieselbe Prüfung, nicht LL.B., Wirtschaftsjurist oder ein Studium im Ausland
- Wiederholer:innen bestehen überdurchschnittlich oft – mit geänderter Lernstrategie und genug Vorbereitungszeit
Ein nicht bestandenes Staatsexamen ist kein Beweis dafür, dass du für den Beruf ungeeignet bist. Die Zahlen zeigen, dass gut jede vierte Person im ersten Anlauf durchfällt, ohne dass daraus automatisch eine gescheiterte Karriere wird. Entscheidend ist, was du aus dem ersten Versuch mitnimmst: eine realistischere Zeitplanung, mehr Altklausurtraining und, wenn nötig, professionelle Unterstützung bei der Vorbereitung.
"Die Durchfallquote sagt etwas über die Prüfung aus, nicht über deine Eignung als Jurist. Entscheidend ist, was du beim nächsten Versuch anders machst."


