Duales Studium abbrechen - eine Entscheidung die viele treffen, oft aus guten Gründen. Die kritische Frage: Welche Kosten kommen auf mich zu? Anders als beim normalen Studium hast du beim dualen Studium zwei Verträge und oft Rückzahlungsklauseln.
Dieser Artikel erklärt kompakt die Kosten, Rückzahlungsklauseln, wie du kündigst, und deine Optionen nach dem Abbruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Verträge kündigen: Arbeitsvertrag + Studienvertrag
- Rückzahlungsklauseln können 5.000-20.000€ betragen
- Kündigungsfristen meist 3-6 Monate
- Öffentlicher Dienst: Moderatere Regelungen
- Weiterstudium an anderer Hochschule möglich
Kann man ein duales Studium abbrechen?
Ja, du kannst sowohl den Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen als auch den Studienvertrag mit der Hochschule kündigen. Rechtlich sind beide Verträge meist unabhängig voneinander, in der Praxis aber oft gekoppelt.
1) Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen (Ausbildungsvergütung, Sozialleistungen)
2) Studienvertrag mit der Hochschule (oft vom Arbeitgeber bezahlt)
Kündigst du einen Vertrag, folgt meist automatisch die Kündigung des anderen.
Duales Studium abbrechen - welche Kosten?
Die größte Kostenfalle sind Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag. Diese können beinhalten:
"Bei Kündigung innerhalb von 2 Jahren nach Studienabschluss sind 100% der Ausbildungskosten zurückzuzahlen, danach gestaffelt: 3. Jahr 66%, 4. Jahr 33%, ab 5. Jahr keine Rückzahlung."
Beispielrechnung
Studiengebühren: 24.000€ (3 Jahre à 8.000€) | Gehalt: 36.000€ (3 Jahre à 12.000€) | Abbruch nach 2 Jahren | Rückzahlung: ~16.000€ Studiengebühren + ggf. anteiliges Gehalt
Wie kündige ich das duale Studium?
Du musst beide Verträge schriftlich kündigen. Die Kündigungsfristen stehen in deinem Arbeitsvertrag und betragen meist 3-6 Monate.
Kündigungsschritte:
- Arbeitsvertrag prüfen: Kündigungsfrist, Rückzahlungsklauseln, Sonderkündigungsrechte
- Schriftlich kündigen: Einschreiben mit Rückschein an HR-Abteilung
- Hochschule informieren: Exmatrikulation beantragen (meist formlos möglich)
- Übergabe planen: Projekte abschließen, Arbeitsmaterialien zurückgeben
Ähnlich wie beim normalen Studienabbruch solltest du die Entscheidung gut vorbereiten und Alternativen parat haben.
Duales Studium gefährdet?
Bevor du abbrichst - es gibt diskrete Wege auch schwierige Prüfungsphasen zu meistern
Mehr erfahrenDuales Studium abbrechen im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst sind die Regelungen oft moderater als in der Privatwirtschaft:
- Geringere Rückzahlungen: Oft nur Studiengebühren, kein Gehalt
- Kulanzregelungen: Bei gesundheitlichen oder sozialen Härtefällen oft Nachlass
- Kürzere Kündigungsfristen: Meist 3 Monate statt 6
- Tarifvertragliche Regelungen: Klare, transparente Bedingungen
Geld zurückzahlen - wie viel und wann?
Die Rückzahlungshöhe hängt von mehreren Faktoren ab:
Abbruch im 1. Jahr: 100% Rückzahlung | Abbruch im 2. Jahr: 66% Rückzahlung | Abbruch im 3. Jahr: 33% Rückzahlung | Nach Studienabschluss: Gestaffelt über 2-3 Jahre
Was ist rechtlich zulässig?
Nicht alle Rückzahlungsklauseln sind rechtswirksam. Unwirksam sind oft Klauseln die:
- Gehalt komplett zurückfordern (nur anteilige Ausbildungskosten zulässig)
- Länger als 2-3 Jahre nach Studienende gelten
- Keine Staffelung nach Beschäftigungsdauer haben
- Auch bei Arbeitgeberkündigung greifen
Bei Zweifeln lohnt sich eine Beratung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mehr zu deinen Rechten bei Ausbildungsabbrüchen findest du in unserem Guide.
Nach dem Abbruch - deine Optionen
Weiterstudium mit Anrechnung
Bereits bestandene Module kannst du dir an einer neuen Hochschule anrechnen lassen. Das spart Zeit und Geld. Wichtig: Die neue Hochschule entscheidet über die Anrechnung, nicht die alte.
Bei einem Wechsel von dualem zu regulärem Studium musst du mit BAföG-Regelungen bei Studiengangwechsel rechnen - meist nur bis zum 3. Semester förderungsfähig.
Noch nicht sicher ob abbrechen?
Vielleicht gibt es diskrete Wege auch kritische Prüfungsphasen zu bestehen
Mehr erfahrenFazit: Duales Studium abbrechen
- Zwei Verträge kündigen: Arbeitsvertrag + Studienvertrag
- Rückzahlungsklauseln können 5.000-20.000€ betragen - Vertrag genau prüfen!
- Kündigungsfristen meist 3-6 Monate beachten
- Öffentlicher Dienst hat oft moderatere Regelungen
- Weiterstudium an anderer Hochschule möglich mit Anrechnung
- Nicht alle Rückzahlungsklauseln sind rechtswirksam - im Zweifel Anwalt fragen
Ein dualer Studienabbruch ist finanziell und rechtlich komplizierter als ein normaler Studienabbruch. Die Rückzahlungsklauseln können erheblich sein, aber nicht alle sind rechtswirksam. Wichtig ist, dass du deinen Vertrag genau prüfst und im Zweifel rechtlichen Rat einholst bevor du kündigst.
"Ein Abbruch ist keine Niederlage, sondern oft der Neustart in eine passendere Richtung."




