Duales Studium abbrechen: Kosten, Geld zurück & Rechte 2026

Duales Studium abbrechen: Kosten, Geld zurück & Rechte 2026
Marie – Studienberatung
Autorin dieses Beitrags
Marie – Expertin für Studienberatung
Marie berät duale Studierende bei Studienabbruch und kennt alle rechtlichen Fallstricke bei Rückzahlungsklauseln.

Duales Studium abbrechen - eine Entscheidung die viele treffen, oft aus guten Gründen. Die kritische Frage: Welche Kosten kommen auf mich zu? Anders als beim normalen Studium hast du beim dualen Studium zwei Verträge und oft Rückzahlungsklauseln.

Dieser Artikel erklärt kompakt die Kosten, Rückzahlungsklauseln, wie du kündigst, und deine Optionen nach dem Abbruch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Verträge kündigen: Arbeitsvertrag + Studienvertrag
  • Rückzahlungsklauseln können 5.000-20.000€ betragen
  • Kündigungsfristen meist 3-6 Monate
  • Öffentlicher Dienst: Moderatere Regelungen
  • Weiterstudium an anderer Hochschule möglich

Kann man ein duales Studium abbrechen?

Ja, du kannst sowohl den Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen als auch den Studienvertrag mit der Hochschule kündigen. Rechtlich sind beide Verträge meist unabhängig voneinander, in der Praxis aber oft gekoppelt.

Zwei separate Verträge:
1) Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen (Ausbildungsvergütung, Sozialleistungen)
2) Studienvertrag mit der Hochschule (oft vom Arbeitgeber bezahlt)

Kündigst du einen Vertrag, folgt meist automatisch die Kündigung des anderen.

Duales Studium abbrechen - welche Kosten?

Die größte Kostenfalle sind Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag. Diese können beinhalten:

Studiengebühren

Der Arbeitgeber hat deine Studiengebühren bezahlt (oft 15.000-30.000€ gesamt). Bei vorzeitiger Kündigung forderst er diese anteilig zurück.

Ausbildungsvergütung

Manche Verträge fordern das gezahlte Gehalt teilweise zurück. Meist gestaffelt: Je länger du dabei warst, desto weniger musst du zurückzahlen.

Weiterbildungskosten

Zusätzliche Schulungen, Zertifikate oder Auslandsaufenthalte können separat zurückgefordert werden wenn du vorzeitig kündigst.

Typische Rückzahlungsklauseln:
"Bei Kündigung innerhalb von 2 Jahren nach Studienabschluss sind 100% der Ausbildungskosten zurückzuzahlen, danach gestaffelt: 3. Jahr 66%, 4. Jahr 33%, ab 5. Jahr keine Rückzahlung."

Beispielrechnung

Studiengebühren: 24.000€ (3 Jahre à 8.000€) | Gehalt: 36.000€ (3 Jahre à 12.000€) | Abbruch nach 2 Jahren | Rückzahlung: ~16.000€ Studiengebühren + ggf. anteiliges Gehalt

Wie kündige ich das duale Studium?

Du musst beide Verträge schriftlich kündigen. Die Kündigungsfristen stehen in deinem Arbeitsvertrag und betragen meist 3-6 Monate.

Kündigungsschritte:

  • Arbeitsvertrag prüfen: Kündigungsfrist, Rückzahlungsklauseln, Sonderkündigungsrechte
  • Schriftlich kündigen: Einschreiben mit Rückschein an HR-Abteilung
  • Hochschule informieren: Exmatrikulation beantragen (meist formlos möglich)
  • Übergabe planen: Projekte abschließen, Arbeitsmaterialien zurückgeben

Ähnlich wie beim normalen Studienabbruch solltest du die Entscheidung gut vorbereiten und Alternativen parat haben.

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Duales Studium abbrechen im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst sind die Regelungen oft moderater als in der Privatwirtschaft:

  • Geringere Rückzahlungen: Oft nur Studiengebühren, kein Gehalt
  • Kulanzregelungen: Bei gesundheitlichen oder sozialen Härtefällen oft Nachlass
  • Kürzere Kündigungsfristen: Meist 3 Monate statt 6
  • Tarifvertragliche Regelungen: Klare, transparente Bedingungen

Geld zurückzahlen - wie viel und wann?

Die Rückzahlungshöhe hängt von mehreren Faktoren ab:

Staffelung nach Beschäftigungsdauer:
Abbruch im 1. Jahr: 100% Rückzahlung | Abbruch im 2. Jahr: 66% Rückzahlung | Abbruch im 3. Jahr: 33% Rückzahlung | Nach Studienabschluss: Gestaffelt über 2-3 Jahre

Was ist rechtlich zulässig?

Nicht alle Rückzahlungsklauseln sind rechtswirksam. Unwirksam sind oft Klauseln die:

  • Gehalt komplett zurückfordern (nur anteilige Ausbildungskosten zulässig)
  • Länger als 2-3 Jahre nach Studienende gelten
  • Keine Staffelung nach Beschäftigungsdauer haben
  • Auch bei Arbeitgeberkündigung greifen

Bei Zweifeln lohnt sich eine Beratung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mehr zu deinen Rechten bei Ausbildungsabbrüchen findest du in unserem Guide.

Nach dem Abbruch - deine Optionen

Reguläres Studium

Wechsel zu einer normalen Hochschule ohne Arbeitgeberbindung. Bereits erbrachte Leistungen oft anrechenbar. BAföG-Anspruch prüfen.

Anderes duales Studium

Bei neuem Arbeitgeber neu anfangen. Wichtig: Alte Rückzahlungsklauseln bleiben bestehen - nicht doppelt verpflichten!

Ausbildung

Klassische Berufsausbildung ohne Studium. Oft kürzere Dauer wenn Studienleistungen angerechnet werden. Praxisnäher als duales Studium.

Weiterstudium mit Anrechnung

Bereits bestandene Module kannst du dir an einer neuen Hochschule anrechnen lassen. Das spart Zeit und Geld. Wichtig: Die neue Hochschule entscheidet über die Anrechnung, nicht die alte.

Bei einem Wechsel von dualem zu regulärem Studium musst du mit BAföG-Regelungen bei Studiengangwechsel rechnen - meist nur bis zum 3. Semester förderungsfähig.

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Fazit: Duales Studium abbrechen

Die wichtigsten Takeaways:
  • Zwei Verträge kündigen: Arbeitsvertrag + Studienvertrag
  • Rückzahlungsklauseln können 5.000-20.000€ betragen - Vertrag genau prüfen!
  • Kündigungsfristen meist 3-6 Monate beachten
  • Öffentlicher Dienst hat oft moderatere Regelungen
  • Weiterstudium an anderer Hochschule möglich mit Anrechnung
  • Nicht alle Rückzahlungsklauseln sind rechtswirksam - im Zweifel Anwalt fragen

Ein dualer Studienabbruch ist finanziell und rechtlich komplizierter als ein normaler Studienabbruch. Die Rückzahlungsklauseln können erheblich sein, aber nicht alle sind rechtswirksam. Wichtig ist, dass du deinen Vertrag genau prüfst und im Zweifel rechtlichen Rat einholst bevor du kündigst.

"Ein Abbruch ist keine Niederlage, sondern oft der Neustart in eine passendere Richtung."