Berufsprüfung

Steuerberaterprüfung: Durchfallquote, Ablauf und Wiederholung

Steuerberateranwärter liest den Bescheid zur Steuerberaterprüfung im Büro
Marie - Expertin für Prüfungskrisen bei Berufsexamina
Autorin dieses Beitrags
Marie - Expertin für Prüfungskrisen bei Berufsexamina
Marie begleitet seit Jahren angehende Steuerberaterinnen und Steuerberater durch die Wochen vor der mündlichen Prüfung und weiß, wie viel Druck ein zweiter oder dritter Anlauf neben dem Berufsalltag bedeutet.

Fast jede zweite Person, die zur Steuerberaterprüfung antritt, besteht sie nicht. Wer mitten in der Vorbereitung steckt oder gerade eine Absage bekommen hat, hört diese Zahl selten zum ersten Mal - sie hilft nur wenig, wenn man wissen will, woran es tatsächlich liegt und was jetzt realistisch zu tun ist.

Dieser Ratgeber ordnet die aktuellen Zahlen der Bundessteuerberaterkammer ein, trennt schriftliche und mündliche Prüfung sauber voneinander und zeigt, welche Optionen nach einem nicht bestandenen Versuch tatsächlich bestehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prüfungsjahrgang 2024/2025 lag die bundesweite Durchfallquote bei 47,9 % (Bundessteuerberaterkammer, Bundessteuerblatt I 2025, S. 1589)
  • Die schriftliche Prüfung ist die größere Hürde: 43,9 % der 4.300 Teilnehmenden bestanden sie nicht
  • Bei der mündlichen Prüfung fallen deutlich weniger durch, rechnerisch rund 7 % der 2.414 Zugelassenen
  • Die Prüfung darf laut § 35 Abs. 4 StBerG zweimal wiederholt werden, macht insgesamt drei Versuche
  • Regional schwankt die Bestehensquote stark: von 39,9 % in Berlin bis 60,3 % in Rheinland-Pfalz und im Bezirk Köln
  • Zulassung zur Prüfung setzt laut § 36 StBerG in der Regel ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium plus mehrjährige Praxis voraus, oder einen kaufmännischen Abschluss mit deutlich längerer Praxiszeit

Wie hoch ist die Durchfallquote der Steuerberaterprüfung wirklich?

Die Zahl, die am häufigsten kursiert, liegt bei etwas unter 50 % - und das trifft den aktuellen Prüfungsjahrgang fast exakt. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) veröffentlicht die Ergebnisse jährlich im Bundessteuerblatt. Für den Jahrgang 2024/2025 (Bundessteuerblatt I 2025, S. 1589) wurden bundesweit 5.435 Personen zur Prüfung zugelassen, 4.853 traten tatsächlich an und 4.300 legten die schriftliche Prüfung ab. Am Ende bestanden 2.242 Personen die gesamte Steuerberaterprüfung, was einer Bestehensquote von 52,1 % und damit einer Durchfallquote von 47,9 % entspricht.

Wichtig für die Einordnung: Dieser Wert bezieht sich auf die 4.300 Personen, die tatsächlich schriftlich geprüft wurden - nicht auf alle ursprünglich Zugelassenen, von denen einige gar nicht erst antraten. Im Vorjahr 2023/2024 lag die Erfolgsquote allein der schriftlichen Prüfung nach Angaben der Steuer-Fachschule Dr. Endriss bei 55,5 % und damit knapp unter dem aktuellen Wert von 56,1 %. Die Lage hat sich also minimal entspannt, bleibt aber anspruchsvoll.

Schriftliche und mündliche Prüfung im Vergleich

Wer von der Steuerberaterprüfung spricht, meint meist zwei sehr unterschiedliche Hürden. Die schriftliche Prüfung besteht aus mehreren mehrstündigen Klausuren zu Ertragsteuerrecht, Verfahrensrecht sowie weiteren Steuerrechtsgebieten. Hier liegt die eigentliche Auslese: 43,9 % der 4.300 Teilnehmenden bestanden diesen Teil im Jahrgang 2024/2025 nicht.

Wer die schriftliche Prüfung besteht, wird zur mündlichen Prüfung geladen - 2.414 Personen waren das im aktuellen Jahrgang. Von ihnen bestanden 2.242, was rechnerisch einer Durchfallquote von rund 7 % entspricht (eigene Berechnung auf Basis der BStBK-Zahlen, keine offiziell separat ausgewiesene Quote). Die mündliche Prüfung ist damit deutlich seltener der Grund für ein Scheitern - wer bis dorthin kommt, hat die größere Hürde meist schon hinter sich. Ein Selbstläufer ist sie trotzdem nicht: Prüfungsvortrag und Prüfungsgespräch verlangen sicheres, freies Auftreten unter Zeitdruck, wozu unsere Tipps für die mündliche Prüfung praktische Ansätze liefern.

Zwei Zahlen, ein Missverständnis:
Die häufig zitierte Quote von rund 48 % bezieht sich auf das Gesamtergebnis aus schriftlicher und mündlicher Prüfung zusammen, gemessen an allen, die die schriftliche Prüfung tatsächlich angetreten sind. Wer nur die schriftliche Klausur meint, sollte die 43,9 % nennen - sonst werden zwei unterschiedliche Bezugsgrößen vermischt.

Warum gilt die Steuerberaterprüfung als so schwer?

Ein Grund für die hohe Durchfallquote liegt im schieren Stoffumfang: Die schriftliche Prüfung deckt praktisch das gesamte deutsche Steuerrecht ab, von der Abgabenordnung über das Ertragsteuerrecht bis zum Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht. Anders als in vielen Studienprüfungen reicht Wissen allein nicht - gefragt sind vollständige, fallbezogene Lösungen unter strengem Zeitdruck und mit knapper Punktetoleranz.

Hinzu kommt die Ausgangslage der meisten Kandidatinnen und Kandidaten: Wer zur Prüfung antritt, arbeitet in aller Regel bereits seit Jahren in einer Kanzlei oder im Unternehmen und bereitet sich neben dem Berufsalltag vor. Anders als bei einem Vollzeitstudium gibt es selten mehrere Monate am Stück ausschließlich zum Lernen. Das unterscheidet die Steuerberaterprüfung von vielen Hochschulprüfungen und erklärt, warum auch mehrjährige Berufserfahrung nicht automatisch vor einem Scheitern schützt.

Die Klausuren selbst orientieren sich zudem stark an realen Mandatssituationen: Statt isolierter Wissensfragen wird ein zusammenhängender Sachverhalt aus der Kanzleipraxis vorgelegt, der steuerlich vollständig durchdekliniert werden muss - inklusive Nebenaspekten, die leicht übersehen werden. Wer im Berufsalltag auf einzelne Spezialgebiete fokussiert ist, muss sich für die Prüfung noch einmal die volle fachliche Breite erarbeiten, auch in Bereichen, die im eigenen Arbeitsalltag kaum vorkommen.

Wer darf überhaupt zur Prüfung antreten?

Nicht jeder kann sich einfach anmelden. § 36 StBerG regelt, wer zur Steuerberaterprüfung zugelassen wird - der häufigste Weg führt über ein abgeschlossenes wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium, kombiniert mit anschließender praktischer Tätigkeit im Steuerrecht. Liegt die Regelstudienzeit unter vier Jahren, sind mindestens drei Jahre einschlägige Praxis nötig, bei längeren Studiengängen mindestens zwei Jahre.

Wer keinen solchen Studienabschluss hat, kann trotzdem zugelassen werden: mit abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung und acht Jahren einschlägiger Praxis, oder mit sechs Jahren, wenn zusätzlich eine Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt bestanden wurde. In allen Fällen muss die praktische Tätigkeit mindestens 16 Stunden pro Woche im Bereich der von Bund oder Ländern verwalteten Steuern umfassen. Wer unsicher ist, ob der eigene Werdegang für die Zulassung reicht, bekommt bei der zuständigen Steuerberaterkammer eine verbindliche Auskunft - die allgemeinen Kriterien allein beantworten das nicht immer eindeutig.

Regionale Unterschiede zwischen den Kammerbezirken

Die Durchfallquote unterscheidet sich je nach Kammerbezirk teils deutlich. Im Jahrgang 2024/2025 lag die beste Bestehensquote bei 60,3 % in Rheinland-Pfalz und im Bezirk Köln, während Berlin mit 39,9 % das Schlusslicht bildete. Woran genau diese Spanne liegt, ist nicht abschließend geklärt - Unterschiede in der Bewerberstruktur, den Vorbereitungswegen und der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen spielen vermutlich eine Rolle.

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Wie oft darfst du die Prüfung wiederholen?

Wer die Prüfung nicht besteht, muss nicht komplett neu anfangen, hat aber auch nicht unbegrenzt Zeit. Laut § 35 Abs. 4 StBerG darf die Steuerberaterprüfung zweimal wiederholt werden, macht insgesamt drei Versuche. Für jede Wiederholung ist nach § 28 Abs. 3 DVStB eine erneute Zulassung nötig, und beide Prüfungsteile - schriftlich wie mündlich - müssen vollständig neu abgelegt werden. Ein in einem früheren Versuch bestandener Teil bleibt also nicht automatisch bestehen.

Wer sich auf den zweiten oder dritten Anlauf vorbereitet, findet in unserem Beitrag zu Wiederholungsprüfung und Drittversuch konkrete Ansätze dafür, wie sich die Vorbereitung diesmal anders gestalten lässt.

Vorbereitung auf die Wiederholung der Steuerberaterprüfung mit Fachliteratur

Optionen nach einer nicht bestandenen Prüfung

Ein nicht bestandener Versuch fühlt sich in der ersten Woche oft größer an, als er es rückblickend war. Realistisch betrachtet gibt es mehrere Wege, wie es weitergehen kann.

Erneut antreten

Der häufigste Weg: Neu zulassen, Vorbereitung gezielt auf die schwachen Klausurteile ausrichten und den zweiten Versuch mit realistischerem Zeitplan angehen.

Ergebnis nachvollziehen lassen

Bei begründeten Zweifeln an der Bewertung kann Einsicht in die Prüfungsakten beantragt werden, um die eigene Klausur mit den Korrekturvermerken nachzuvollziehen.

Beim dritten Versuch nicht bestanden

Nach drei erfolglosen Versuchen ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Was das für den weiteren Berufsweg bedeutet, ordnet unser Beitrag zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen ein.

Nach einem nicht bestandenen Versuch ist es normal, erstmal zu zweifeln, ob der nächste Anlauf überhaupt Sinn ergibt. Unser Ratgeber zum Thema Prüfungsangst überwinden zeigt, wie sich Druck und Selbstzweifel vor dem nächsten Termin besser einordnen lassen.

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Steuerberaterprüfung im Vergleich zu anderen Berufsprüfungen

Mit einer Durchfallquote von 47,9 % gehört die Steuerberaterprüfung zu den anspruchsvollsten Berufsprüfungen in Deutschland - regelmäßig neben anderen Fortbildungsprüfungen mit strenger Bewertung und hohem Praxisbezug. Einen Überblick, wie sie im Vergleich zu weiteren besonders fordernden Ausbildungen und Prüfungen abschneidet, findest du in unserer Übersicht zur schwersten Ausbildung Deutschlands.

Das Wichtigste zusammengefasst
  • 47,9 % Durchfallquote im Prüfungsjahrgang 2024/2025, veröffentlicht von der Bundessteuerberaterkammer
  • Die schriftliche Prüfung ist die größere Hürde, die mündliche eher die Ausnahme
  • Bis zu drei Versuche möglich, jede Wiederholung erfordert eine neue Zulassung nach § 28 Abs. 3 DVStB
  • Regionale Unterschiede zwischen den Kammerbezirken können die Erfolgschancen mitbeeinflussen

Die Durchfallquote der Steuerberaterprüfung ist real, aber sie ist kein Urteil über die eigene Eignung für den Beruf. Fast jede zweite Person, die zur schriftlichen Prüfung antritt, besteht am Ende nicht - das sagt mehr über die Schwierigkeit der Prüfung selbst aus als über die einzelne Person, die davorsitzt. Wer die Zahlen kennt, die Prüfungsteile richtig einordnet und die eigene Vorbereitung entsprechend anpasst, geht mit realistischeren Erwartungen in den nächsten Versuch - egal ob es der erste, zweite oder dritte ist.

Gerade bei einer Wiederholung lohnt sich außerdem ein Blick auf die eigene Lernmethode, nicht nur auf den Lernumfang: Wer nach der ersten nicht bestandenen Prüfung einfach mehr vom Gleichen macht, wiederholt oft auch die gleichen Fehler. Ein strukturierterer Ansatz bei Wiederholung und Abruf des Stoffs kann in der verbleibenden Zeit oft mehr bewirken als zusätzliche Stunden am Schreibtisch.

"Ein nicht bestandener Versuch beendet keine Karriere im Steuerrecht - er verschiebt sie um eine Prüfungsrunde."

Häufige Fragen