Generalistische Pflegeausbildung Prüfung nicht bestanden - das betrifft 12-15% aller Auszubildenden. Nach drei Jahren Ausbildung ein Schock, aber kein Grund zur Panik. Du hast pro Prüfungsteil genau eine Wiederholung - insgesamt also zwei Versuche. Die gute Nachricht: Die meisten bestehen beim zweiten Anlauf.
Dieser Artikel erklärt die Wiederholungsregelungen für schriftliche, mündliche und praktische Prüfung, warum so viele bei der praktischen Prüfung durchfallen, und deine Optionen nach endgültigem Nichtbestehen.
Das Wichtigste in Kürze
- 1 Wiederholung pro Prüfungsteil - insgesamt 2 Versuche (§ 19 Abs. 3 PflAPrV)
- Nur nicht bestandene Teile müssen wiederholt werden
- Ausbildungsvertrag verlängert sich auf Verlangen bis zur Wiederholungsprüfung (max. 1 Jahr)
- Praktische Prüfung hat höchste Durchfallquote (12-15%)
- Nach dem 2. Fehlversuch in einem Prüfungsteil: endgültig nicht bestanden
Die drei Prüfungsteile der generalistischen Pflegeausbildung
Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen, die alle einzeln bestanden werden müssen. Jeder Teil muss mindestens mit "ausreichend" (Note 4,0) bewertet werden:
Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt aller drei Prüfungsteile. Aber: Jeder Teil muss einzeln bestanden sein - eine gute Note in einem Teil kann ein Durchfallen in einem anderen nicht ausgleichen.
Prüfung nicht bestanden - was dann?
Wenn du einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehst, hast du genau eine Wiederholung pro Prüfungsteil. Das bedeutet insgesamt zwei Versuche pro Teil. Geregelt ist das in § 19 Absatz 3 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Nur die nicht bestandenen Teile müssen wiederholt werden - bestandene Teile bleiben gültig. Jede einzelne Klausur, die mündliche und die praktische Prüfung sind jeweils einmal wiederholbar (§ 19 Abs. 3 PflAPrV). Auf dein Verlangen in Textform verlängert sich dein Ausbildungsvertrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 2 PflBG). Bestehst du auch die Wiederholung nicht, ist die staatliche Prüfung endgültig nicht bestanden.
Praktische Beispiele
Um das zu verdeutlichen, hier konkrete Szenarien:
- Eine Klausur durchgefallen: Du wiederholst nur diese eine Aufsichtsarbeit. Die beiden bestandenen Klausuren sowie mündliche und praktische Prüfung bleiben gültig.
- Nur praktisch durchgefallen: Du wiederholst nur die praktische Prüfung am Patienten.
- Schriftlich UND praktisch durchgefallen: Du wiederholst beide Teile separat.
- Alle drei Klausuren durchgefallen: Du wiederholst alle drei - zur Wiederholungsprüfung wirst du dann aber erst nach einer zusätzlichen Ausbildung zugelassen (§ 19 Abs. 4 PflAPrV).
Ähnlich wie bei anderen Ausbildungen gibt es klare gesetzliche Regelungen für Wiederholungsprüfungen.
Warum fallen so viele bei der praktischen Prüfung durch?
Die praktische Prüfung hat mit 12-15% die höchste Durchfallquote. Die häufigsten Gründe:
1. Nervosität am echten Patienten
Anders als bei Übungen am Dummy wird die praktische Prüfung mit echten Patienten durchgeführt. Die Prüfungssituation plus Verantwortung für einen realen Menschen führt oft zu Blackouts. Viele Azubis können die Handgriffe im Training perfekt, versagen aber unter dem Prüfungsdruck.
2. Mangelhafte Pflegedokumentation
Viele scheitern nicht an der praktischen Durchführung, sondern an der schriftlichen Dokumentation. Die Pflegeplanung muss vollständig, fachlich korrekt und nachvollziehbar sein. Wer während der Prüfung die Dokumentation vernachlässigt, fällt oft durch - auch bei perfekter praktischer Leistung.
3. Zeitmanagement
Die praktische Prüfung dauert ca. 4 Stunden. Wer die Zeit nicht richtig einteilt, schafft wichtige Schritte nicht oder dokumentiert unvollständig. Das Zeitmanagement muss vorher intensiv trainiert werden.
4. Fehlende patientenorientierte Kommunikation
Die Kommunikation mit dem Patienten wird bewertet. Wer nur "abarbeitet" ohne Erklärungen, Einfühlungsvermögen und patientenorientierte Ansprache, fällt oft durch. Die Prüfer achten darauf, wie du mit dem Patienten umgehst.
Hygienemaßnahmen vergessen oder falsch durchgeführt, Dokumentation unvollständig oder fehlerhaft, keine patientenorientierte Kommunikation, Zeitplan nicht eingehalten, pflegerische Maßnahmen nicht begründet können, Notfallsituationen falsch eingeschätzt.
Prüfung in kritischer Phase?
Auch in aussichtslosen Situationen gibt es diskrete Wege zur Sicherheit
Mehr erfahrenSchriftliche Prüfung nicht bestanden
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausuren zu unterschiedlichen Kompetenzbereichen. Durchfallquote: 8-10%. Häufigste Gründe:
- Lücken im Fachwissen: Besonders bei Pflegeprozessen, Pflegeplanung und rechtlichen Grundlagen
- Zeitdruck: 120 Minuten pro Klausur sind knapp bemessen - Zeitmanagement ist entscheidend
- Falschverständnis der Aufgaben: Offene Fragen werden zu oberflächlich oder am Thema vorbei beantwortet
- Fehlende Prüfungsvorbereitung: Wer keine Altklausuren geübt hat, scheitert oft am Prüfungsformat
Wichtig: Du wiederholst nur die Klausuren, die mit "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet wurden - bestandene Aufsichtsarbeiten bleiben gültig (§ 19 Abs. 3 PflAPrV). Nur wer alle drei Klausuren wiederholen muss, wird zur Wiederholungsprüfung erst nach einer zusätzlichen Ausbildung zugelassen (§ 19 Abs. 4 PflAPrV).
Wiederholung nicht bestanden - was dann?
Wenn du auch die Wiederholung eines Prüfungsteils nicht bestehst, gilt die staatliche Prüfung als endgültig nicht bestanden. Du kannst die generalistische Pflegeausbildung dann nicht abschließen.
Eine erneute Pflegeausbildung bei einem anderen Träger ist meist nicht möglich, da die Prüfung bundesweit gilt. Du musst dich beruflich neu orientieren.
Alternativen nach endgültigem Durchfallen
- Pflegehelfer-Ausbildung: 1-jährige Ausbildung zum Gesundheits- und Pflegeassistenten - keine Staatsexamen-Prüfung
- Andere Gesundheitsberufe: Medizinische Fachangestellte, Rettungssanitäter, Physiotherapie-Ausbildung
- Quereinsteiger-Jobs: Mit 3 Jahren Pflegeerfahrung oft gute Chancen in Pflegeheimen ohne Abschluss
- Berufliche Neuorientierung: Wie bei Studienabbruch gibt es viele Wege zur Neuorientierung
Wichtig: Auch bei endgültigem Durchfallen sind deine drei Ausbildungsjahre nicht umsonst. Die praktische Erfahrung und das Fachwissen zählen bei vielen Arbeitgebern im Gesundheitswesen.
Wiederholung erfolgreich meistern
- Detailliertes Prüfungsfeedback vom Prüfungsausschuss einholen und analysieren
- Gezieltes Lernen der durchgefallenen Bereiche mit Nachhilfe oder Repetitorium
- Praktische Prüfung mit Kollegen und Ausbildern mehrfach simulieren
- Altklausuren unter realistischem Zeitdruck durcharbeiten
- Bei starker Prüfungsangst professionelle psychologische Hilfe holen
- Zeitmanagement intensiv trainieren - besonders für praktische Prüfung
Typische Fehler bei der Wiederholung
Viele wiederholen die gleichen Fehler: Zu spät mit der Vorbereitung anfangen, falschen Fokus setzen (Detailwissen statt Basics), keine Prüfungssimulation durchführen. Wer beim zweiten Versuch die gleiche Lernstrategie fährt wie beim ersten, fällt oft erneut durch.
Fazit: Generalistische Pflegeausbildung Prüfung nicht bestanden
- 1 Wiederholung pro Prüfungsteil - insgesamt 2 Versuche (§ 19 Abs. 3 PflAPrV)
- Nur durchgefallene Teile müssen wiederholt werden
- Praktische Prüfung hat höchste Durchfallquote (12-15%)
- Ausbildungsvertrag verlängert sich auf Verlangen bis zur Wiederholungsprüfung (max. 1 Jahr)
- Nach dem 2. Fehlversuch in einem Prüfungsteil: endgültig nicht bestanden
- Alternativen: Pflegehelfer, andere Gesundheitsberufe, Neuorientierung
Eine nicht bestandene Pflegeprüfung ist kein Weltuntergang. Die meisten bestehen beim zweiten Versuch, wenn sie gezielt ihre Schwächen angehen und die Prüfungssituation besser vorbereiten. Besonders die praktische Prüfung lässt sich durch intensive Übung und Simulation deutlich verbessern.
"In der Pflege zählt nicht nur Fachwissen, sondern auch Empathie und Ruhe unter Druck. Die Wiederholung ist deine Chance, genau das zu zeigen."





